Welche Informationen müssen Eierkartons enthalten?
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Welche Informationen müssen Eierkartons enthalten?

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Was auf einer Verpackung draufsteht, muss auch drinnen sein. Das gilt auch für Eierkartons, wie das Oberlandesgericht Stuttgart entschied.

Der Fall: Woher sind die Eier?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen einen Eiproduzenten und einen Supermarkt. Ein Verbraucher hatte einen Eierkarton gekauft, der mit dem Label eines bestimmten Bauernhofs gekennzeichnet war. Die Eier stammten jedoch nicht von diesem Hof, sondern von einem Betrieb, der über 100 Kilometer von diesem Hof entfernt lag.

So urteilten die Richter

Der Fall landete beim Oberlandesgericht Stuttgart. Die Richter entschieden, dass der Eierkarton tatsächlich irreführend war (Urteile vom 18.04.2019, 2 U 145/18 und 2 U 152/18). Der verpflichtende Erzeugercode auf den Eiern alleine reiche nicht aus. Verbraucher würden anhand des Kartons von einer anderen Produktionsstätte ausgehen.

„Wenn Händler Produkte unter bestimmten Angaben vermarkten, müssen diese auch zutreffen“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Stefan Kröber, „sonst könnte es sich um eine Täuschung der Verbraucher handeln.“

Stefan Kröber, Rechtsanwalt bei Ecovis in Leipzig

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