Weiterhin kein Ausgleich bei Verlusten der gewerblichen Tierhaltung

1 min.

Der Bundesfinanzhof hat das umstrittene Verbot, Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung mit anderen gewerblichen Einkünften oder mit Gewinnen und Überschüssen aus anderen Einkunftsarten auszugleichen bzw. zu verrechnen, bestätigt.

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!