Verfassungsmäßigkeit der neuen Erbschaftsteuer

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 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem Beschluss zur Erbschaftsteuer vom 5. Oktober 2011 erneut die Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Erbschaftsteuerrechts infrage gestellt und die Finanzverwaltung formal aufgefordert, dazu Stellung zu beziehen.

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