Unangekündigte Kassennachschau droht ab 2018

Unangekündigte Kassennachschau droht ab 2018

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Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen gilt auch die neue Kassennachschau. Die Finanzverwaltung will damit Betrug und Manipulationen an elektronischen Kassensystemen erschweren.

Wie läuft eine Kassennachschau ab?

Betriebsprüfungen sind selten erfreulich, noch dazu wenn sie unerwartet kommen. Doch eine Kassennachschau kann genau auf diese Art und Weise erfolgen – nämlich ohne vorherige Ankündigung (Abgabenordnung §146b). Von der Prüfung betroffen sind vor allem  Betriebe mit einem größeren Anteil an Bargeldumsätzen. Hierunter fallen sowohl Geschäfte mit elektronischen Aufzeichnungssystemen (wie Registrierkassen) als auch Betriebe mit offenen Ladenkassen.

Folgende Maßnahmen können die Prüfer durchführen:

  • Betriebsbesichtigung
  • Kassensturz
  • Prüfung von Aufzeichnungen, Büchern und sonstigen Organisationsunterlagen
  • Prüfung von digitalen Daten und deren Überlassung (Datenzugriff).

Die Kassennachschau ist laut Gesetz während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten zulässig.

Kann ich die Kassennachschau verweigern?

Prinzipiell kann der Steuerpflichtige das Betreten seiner Räumlichkeiten und damit faktisch die Kassennachschau verweigern. Nach derzeitiger Auffassung sind Zwangsgelder oder andere Zwangsmittel nicht zu befürchten. Man muss jedoch damit rechnen, dass der Prüfer im Fall einer Verweigerung  unmittelbar eine Außenprüfung anordnen darf. Diese startet dann nicht unter den besten Voraussetzungen.

Hinweis:

Im Vorfeld einer Kassennachschau sind verdeckte Ermittlungen in öffentlich zugänglichen Räumen des Betriebs zulässig, ohne dass sich der Prüfer zu erkennen geben muss. „Rechnen Sie also damit, dass sich der Prüfer auch schon vor der beabsichtigten Kassennachschau als Testkäufer in Ihrem Ladengeschäft umsieht“ sagt Cirsten Schulz, Steuerberaterin bei Ecovis in Potsdam.

Erleichterungen gelten für verschlossene Behälter, wie bei Blumenfeldern und Milchtankstationen. Details dazu finden Sie hier.

Cirsten Schulz, Steuerberaterin bei Ecovis in Potsdam

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