Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte auf der Kippe

Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte auf der Kippe

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Die EU-Kommission fordert Deutschland dazu auf, seine Mehrwertsteuerregelungen mit geltendem EU-Recht in Einklang zu bringen (Beschluss vom 08.März 2018). Konkret mahnt die Kommission die Umsatzsteuerpauschalierung für Land- und Forstwirte an.

Problematisch wird vor allem die standardmäßige Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung für sämtliche land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, unabhängig von deren Größe. Damit verstößt Deutschland gegen die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Diese gestattet es den Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich, Pauschalregelungen für Landwirte zu gewähren. Sie beschränkt dies aber auf Betriebe, für die die regelmäßige Abgabe beispielsweise von Umsatzsteuervoranmeldungen, und der damit verbundene administrative Aufwand nicht zumutbar sind. Laut Umsatzsteuergesetz (§ 24 UStG) gilt die Pauschalierung in Deutschland aber grundsätzlich für alle Betriebsgrößen.

Der Deutsche Gesetzgeber muss nun auf die Forderungen der Kommission reagieren. Denkbar wäre eine ähnliche Lösung wie in Österreich. Hier gibt es zwar ebenfalls die Möglichkeit zur Umsatzsteuerpauschalierung. Diese steht aber nur Betrieben offen, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch bei der Einkommensbesteuerung Pauschalierungsmethoden anwenden. Für sie gelten die Regelbesteuerung und die damit verbundene administrative Last nicht.

„Wie Deutschland auf die Forderung der Kommission reagiert und welche Konsequenzen eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes für die Landwirtschaft hierzulande hätte, bleibt abzuwarten“, sagt Cirsten Schulz, Steuerberaterin bei Ecovis in Potsdam. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Cirsten Schulz, Steuerberaterin bei Ecovis in Potsdam

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