EU-Kommission fordert Nachbesserung bei der Umsatzsteuerpauschalierung

EU-Kommission fordert Nachbesserung bei der Umsatzsteuerpauschalierung

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Die EU-Kommission verlangt von Deutschland, die Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte nachzubessern. Sonst droht eine Klage. Warum und welche Alternativen es gibt, lesen Sie hier.

Deutschland muss Vorschläge liefern

Schon im März 2018 hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, die Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte anzupassen. Nun wird es ernst. Mit dem Aufforderungsschreiben vom 24.01.2019 muss Deutschland nun innerhalb von zwei Monaten Änderungen der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG vorschlagen. Geht Deutschland dieser Aufforderung nicht nach, droht die Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Hintergrund zur Umsatzsteuerpauschalierung

Die deutsche Form der Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte ist der EU-Kommission schon länger ein Dorn im Auge. Bereits seit mehreren Jahren diskutiert die Kommission über die Fairness des deutschen Systems. Konkret beanstandet sie, dass die Umsatzsteuerpauschalierung jedem Landwirt offensteht, egal wie groß sein Betrieb ist. Mit dem Grundgedanken, Landwirte vor verwaltungstechnischen Schwierigkeiten zu bewahren, sei die Umsatzsteuerpauschalierung für landwirtschaftliche Großbetriebe nicht mehr vereinbar. Die EU-Kommission fordert deshalb eine Beschränkung der Umsatzsteuerpauschalierung auf Kleinbetriebe. Nur bei diesen wäre eine Befreiung vor dem Verwaltungsaufwand, der mit der Abwicklung der Regel-Umsatzsteuer einhergeht, vertretbar.

Welche Alternativen gibt es?

Im Raum stehen Anpassungen der deutschen Umsatzsteuerpauschalierung, wie es sie bereits in anderen EU-Staaten gibt. Möglich ist beispielsweise die Einführung einer Umsatzgröße, ab der Landwirte nicht mehr pauschalieren dürfen (Frankreich: 500.000 Euro Umsatz). Alternativ könnte Deutschland die Pauschalierung in Abhängigkeit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlungsmethode ausschließen. So dürfen zum Beispiel in Österreich nur Kleinbetriebe, die auch ihren Gewinn für einkommensteuerliche Zwecke pauschalisiert ermitteln, die Umsatzsteuerpauschalierung anwenden.

Praxishinweis

„Sobald wir Neues zur Zukunft der deutschen Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte wissen, werden wir Sie darüber informieren“, sagt Ernst Gossert, Steuerberater bei Ecovis in München.

Ernst Gossert, Steuerberater bei Ecovis in München

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