Tarifglättung für Land- und Forstwirte noch in der Schwebe

Tarifglättung für Land- und Forstwirte noch in der Schwebe

2 min.

Die Zustimmung der EU-Kommission zur Einführung der Gewinn- und Tarifglättung für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte steht immer noch aus. Dadurch verzögert sich die Umsetzung des in 2016 beschlossenen Hilfspakets weiterhin.

Hintergrund

Zur Unterstützung der Liquiditätskrise in der Landwirtschaft beschloss der Gesetzgeber bereits Ende 2016 ein Hilfspaket. Darin enthalten ist die Gewinn- und Tarifglättung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Vorgesehen ist dabei, dass  das Finanzamt die Summe der tatsächlichen tariflichen Einkommensteuerbelastung der zurückliegenden drei Jahre mit der Summe einer fiktiven Steuerbelastung vergleicht. Diese ergibt sich aus der gleichmäßigen dreijährigen Verteilung land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte. Ist die tarifliche Einkommensteuer aus den Veranlagungszeiträumen 2014 bis 2016 höher als die Einkommensteuer aus der Vergleichsrechnung, würde das Finanzamt die tarifliche Steuer des Jahres 2016 senken.

Ziel der Tarifglättung ist es, Einkommensverluste in der Land- und Forstwirtschaft durch Ernteausfälle infolge des Klimawandels sowie Verluste in der Tierhaltung abzumildern.

Ob es sich bei der Tarifglättung unter Umständen um eine unzulässige Beihilfe handelt, muss die Europäische Kommission noch klären. Solange darf der Gesetzgeber die Tarifglättung nicht anwenden.

Hinweis

Da noch unklar ist, ob die Tarifglättung laut Einkommensteuergesetz (§ 32c EStG) in Kraft tritt, ergehen sämtliche Steuerbescheide von Land- und Forstwirten für das Jahr 2016 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. „Seien Sie also nicht beunruhigt, wenn Ihre Steuerbescheide mit Hinweis auf diese Thematik aktuell nur vorläufig ergehen und die Steuerbelastung damit noch nicht endgültig feststeht“, sagt Ludwig Brummer, Steuerberater bei Ecovis in Freising.

Wir berichten, sobald es hierzu neue Informationen gibt.

Ludwig Brummer, Steuerberater bei Ecovis in Freising

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!