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Verpächterwahlrecht
Übergabe verpachteter Betriebe: Endlich alles gut für die Erben?
Das Verpächterwahlrecht ist zurück. Auf Initiative des Bundesrats hin hat der Gesetzgeber das Verpächterwahlrecht neu geregelt und damit auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2018 reagiert. Für die Übergabe verpachteter Betriebe an mehrere Erben ist das ein großer...
Mitunternehmerschaften: Vorteile für Gesellschafter und Miterben
Die unechte Realteilung eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Auflösung von Personengesellschaften. Auch Erbengemeinschaften profitieren davon. (mehr …)
Übergabe verpachteter Betriebe: Aufteilen, aber wie?
Die obersten Finanzrichter haben das Steuersparmodell bei der Übergabe verpachteter Betriebe gekippt. Das macht es erheblich schwieriger, gerecht auf die Kinder aufzuteilen. (mehr …)
Zur Betriebsfortführungsfiktion bei Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung im Ganzen
Mit Schreiben vom 22.11.2016 des Bundesministeriums für Finanzen – IV C 6 – S 2242/12/10001 nimmt die Finanzverwaltung Bezug auf die Anwendung des § 16 Abs. 3b EStG. (mehr …)
Keine Betriebszerschlagung bei verbilligtem Hofverkauf
Verpachtete land- und forstwirtschaftliche Betriebe führen so lange steuerverhaftetes Betriebsvermögen bis eine Betriebsaufgabeerklärung eingereicht wird. Daran hängt der Nachweis der Betriebsvermögenseigenschaft. In vielen Fällen werden so seit Jahrzehnten verpachtete Betriebe mit diesem Verpächterwahlrecht fortgeführt. (mehr …)