Grunderwerbsteuerbelastungen können durch vielfältige Vorgänge ausgelöst werden. Neben dem Kauf von Grundstücken, bei denen weiterhin die Grunderwerbsteuer zu aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten führt, hat der Bundesfinanzhof nunmehr den grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand der Anteilsvereinigung anders eingestuft.