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Was gilt für die Umsatzsteuer bei kostenloser Wärmeabgabe aus einer Biogasanlage?
Für die unentgeltliche Abgabe von selbst produzierter Wärme aus einem Blockheizkraftwerk kommt es auf den Einkaufspreis für die erzeugte Wärme, nicht auf die Selbstkosten an. Voraussetzung ist, dass sich für die Wärmelieferung ein entsprechender Marktpreis feststellen lässt. (mehr …)
Wie ist die Wärme aus der Biogasanlage zu versteuern?
Wärme einer Biogasanlage, die ein Landwirt zum Heizen seines privaten Wohnhauses nutzt, ist ein Wirtschaftsgut. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Zu versteuern ist diese Entnahme mit dem Marktwert. (mehr …)
BHKW-Schneeballsystem: Bekommen Geschädigte den Vorsteuerabzug für ihre Anzahlungen?
Die Richter des Bundesfinanzhofs haben darüber entschieden, dass Opfer von betrügerischen Schneeballsystemen ein Recht auf den Vorsteuerabzug für ihre geleisteten Anzahlungen haben. (mehr …)
Umsatzsteuer: Welche Kosten Sie für die private Wärmeentnahme aus einem Biogas-BHKW ansetzen
Die Wärmeentnahme unterliegt der Umsatzsteuer. Für die unentgeltliche Wertabgabe für ein nicht ans Fernwärmenetz angeschlossenes Blockheizkraftwerk setzt das Finanzgericht Baden-Württemberg die Selbstkosten an (FG Baden-Württemberg Urteil vom 09.02.2017, 1 K 755/16). (mehr …)