Sturmschäden: Bis 15. November Räumungszuschuss beantragen
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Sturmschäden: Bis 15. November Räumungszuschuss beantragen

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Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat die bereits zugesicherte Hilfe für die Beseitigung von Sturmschäden in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Passau konkretisiert. Auch bei der Antragsstellung gibt es Hilfe.  

Konkret stellt der Freistaat Bayern Räumungszuschüsse zwischen 3.000 und 6.000 Euro/Hektar Wald in Aussicht, damit Waldbesitzer möglichst schnell das Schadholz aufgearbeitet können. Die Höhe des Zuschusses hängt von den Räumungsklassengruppen (RKG) ab. Die groben Merkmale der Gruppen richten sich nach dem Schaden, den der Sturm „Kolle“ verursacht hat.

  • RKG 1: 70-100 Prozent Schaden durch den Sturm à Förderbetrag 6.000 Euro pro Hektar
  • RKG 2: 40-70 Prozent Schaden durch den Sturm à Förderbetrag 5.000 Euro pro Hektar
  • RKG 3: bis zu 40 Prozent Schaden durch den Sturm à Förderbetrag 3.000 Euro pro Hektar

„Bei Sturmschäden unter 20 Prozent  die Voraussetzungen für einen Zuschuss nicht gegeben. Die Bewilligungsbehörde entscheidet, in welcher Räumungsklassengruppe der Räumungsaufwand je Flurstück einzuwerten ist“, sagt Thomas Schnellhammer, Steuerberater bei Ecovis in Passau.

Terminsache

Die Geschädigten können den Antrag zum Abruf des Zuschusses bis einschließlich 15. November diesen Jahres bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau-Rotthalmünster und Regen stellen.

Hilfe bei der Antragstellung gibt es auf der entsprechenden Website des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums in Form eines Merkblatts zur forstlichen Soforthilfe. Außerdem finden in den nächsten Wochen noch insgesamt zwölf Informationsveranstaltungen in der betroffenen Region zu diesem Thema statt“, so Ecovis-Experte Schnellhammer.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: http://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2017/172521/index.php

Thomas Schnellhammer, Steuerberater bei Ecovis in Passau

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