Gilt der ermäßigte Steuersatz für Holzhackschnitzel?

Gilt der ermäßigte Steuersatz für Holzhackschnitzel?

2 min.

Auch für die Lieferung von Holzhackschnitzeln fällt laut Europarecht der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent an. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden. Steuerpflichtige können sich im Zweifel darauf berufen.

Aktualisierung: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass für die Lieferung von Holzhackschnitzeln 19 Prozent Umsatzsteuer fällig sind. Lesen Sie das Urteil in unserem Beitrag.

Geklagt hatte ein landwirtschaftlicher Lohnunternehmer, der neben seinen Lohnarbeiten auch Holzabfälle angekauft und diese zu Hackschnitzeln weiterverarbeitet hat. Die Hackschnitzel hat er wiederum teilweise getrocknet und dann weiterverkauft. Diese versteuerte er mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent.

Nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht ist Holz als Brennholz mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent zu versteuern. Dies gilt aber nur für Brennholz in den Formen von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen und von Sägespänen, Holzabfällen und Holzausschuss (auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst). Dabei bewegt sich der nationale Gesetzgeber im Rahmen der Möglichkeiten des Europarechts. Das Europarecht  überlässt es den Mitgliedsstaaten, ob sie Brennholz mit dem ermäßigten Steuersatz besteuern oder nicht. Das Finanzgericht Niedersachsen hat entschieden, dass der ermäßigten Steuersatz für alle Arten von Brennholzen gelten muss,  wenn sich Deutschland auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes beruft. Die Hackschnitzel anders zu behandeln, ist damit nicht mit dem Europarecht vereinbar (Urteil vom 16.11.2017, Az. 11 K 113/17).

Hinweis

Steuerpflichtige können sich auf die Behandlung nach Europarecht berufen. Da aber der Bundesfinanzhof noch keine Entscheidung getroffen hat,  ist die Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes noch nicht abschließend geklärt. „Bis zur höchstrichterlichen Entscheidung sollten Betroffene entsprechende Umsatzsteuerbescheide daher offen halten“, sagt Ecovis-Steuerberater Erich Drescher in Bayreuth.

Erich Drescher, Steuerberater bei Ecovis in Bayreuth

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!