Steuererklärung in Papierform nicht mehr anerkannt

1 min.

Selbständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte aufgepasst! Seit diesem Jahr werden Steuererklärungen in Papierform nicht mehr anerkannt.

Verspätungszuschläge

Das Besteuerungsverfahren soll modernisiert werden. Das betrifft auch die Abgabe der Steuererklärung, die künftig nur noch auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt werden soll. Bereits im Dezember 2015 hat es der Bundesfinanzhof dem Finanzamt erlaubt, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn die Steuererklärung in Papierform und nicht auf elektronischem Weg übertragen wird. Dieser kann bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer betragen.

Ausnahmen

Ab diesem Jahr werden nun Steuererklärungen in Papierform von der Finanzverwaltung abgelehnt. Eine Ausnahme besteht nur im Härtefall, wenn z.B. die erforderliche technische Ausstattung nur mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden wäre oder persönliche Fähigkeiten einen Umgang damit verhindern.

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!