So profitieren Landwirte von Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau
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So profitieren Landwirte von Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau

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Um den Neubau von günstigen Mietwohnungen zu fördern, hat der Gesetzgeber eine neue Sonderabschreibung eingeführt. Wir erklären Ihnen, wie auch Landwirte davon profitieren können.

Die neue Gesetzesregelung

Bereits 2018 wollte der Bundestag ein neues Gesetz verabschieden, das eine Sonderabschreibung für neugebaute Mietwohnungen erlauben sollte. Nach längerem Hin- und Her hat der Bundesrat dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ am 28.06.2019 zugestimmt.

Die geplante Sonderabschreibung ermöglicht es, in den ersten vier Jahren nach Anschaffung oder Herstellung eines neuen Gebäudes, zusätzlich zur regulären Abschreibung (jährlich 2 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten) eine Sonderabschreibung von 5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorzunehmen. Dies führt zu höheren Abzugsbeträgen, entweder als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben. Nach den vier Jahren wird das Gebäude dann über die restliche Nutzungsdauer von 46 Jahren mit gerundet 1,565 Prozent jährlich abgeschrieben

Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, dürfen die Baukosten pro Quadratmeter Wohnfläche jedoch nur maximal 3.000 Euro betragen. Für die Sonderabschreibung selbst dürfen Landwirte nur maximal 2.000 Euro/m² als Abschreibungsbemessungsgrundlage ansetzen. Die Neuregelung gilt für Baumaßnahmen, für die Landwirte den Bauantrag nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 stellen.

Weiterhin müssen die Wohnungen zehn Jahre lang der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Ferienwohnungen sind also nicht erlaubt.

Beispiel zur Auswirkung der Sonderabschreibung:

Ein Landwirt hat den Bauantrag für ein neues Mehrfamilienhaus auf der Hofstelle nach dem 31.08.2018 gestellt. Ab 01.01.2020 sind alle Wohnungen dauerhaft vermietet.

  • Fertigstellung Gebäude 01.01.2020
  • Sechs Wohneinheiten à 60 m²
  • Herstellungskosten gesamt: 716.400 Euro
  • Herstellungskosten je m² Wohnfläche: 1.990 Euro
  • Mieteinnahmen: 6 x 600 Euro x 12 Monate = 43.200 Euro

Steuerliches Ergebnis der Vermietung

 MieteinnahmenKosten (reguläre Afa)Kosten mit Neuregelung (reguläre Afa und Sonder-Afa)Ergebnis ohne Sonder-AfaErgebnis mit Sonder-Afa
1. Jahr43.200 €14.328 €50.148 €28.872 €-6.948 €
2. Jahr43.200 €14.328 €50.148 €28.872 €-6.948 €
3. Jahr43.200 €14.328 €50.148 €28.872 €-6.948 €
4. Jahr43.200 €14.328 €50.148 €28.872 €-6.948 €
5. Jahr und alle weiteren Jahre43.200 €11.213,22 €11.213,22  €31.986,78 €31.986,78 €

Wie zu erkennen, entsteht in den ersten vier Jahren ein Verlust aus der Vermietung. Erst ab dem fünften Jahr muss der Landwirt einen Gewinn versteuern. Dies spart Steuern und hilft, die Investition zu finanzieren.

Das bedeutet das Urteil für Sie

„Wenn man auf seinem Hofgelände Mietwohnungen bauen möchte, ist es wichtig, frühzeitig mit der Planung zu beginnen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Rita Kuhn, „denn dann kann die Steuerberaterin oder der Steuerberater dabei helfen, zu einem steuerlich möglichst günstigen Ergebnis zu kommen.“

Rita Kuhn, Steuerberaterin bei Ecovis in Schweinfurt

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