Sind Geldgeschenke für den Kauf eines Betriebs steuerfrei?
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Sind Geldgeschenke für den Kauf eines Betriebs steuerfrei?

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Manchmal entschließen sich Eltern bereits zu Lebzeiten, Geld an ihre Kinder zu verschenken. Doch der Nachwuchs soll das Geld nicht verschleudern, sondern sinnvoll investieren. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, ob so eine Schenkung steuerfrei ist.

Sachverhalt

Der Kläger hatte für den Kauf eines Reiterhofs von einem fremden Dritten von seiner Mutter Geld bekommen. Er ging davon aus, dass diese Schenkung begünstigt sei, da er das Geld für die Anschaffung von Betriebsvermögen verwenden wollte. Vier Jahre später übertrug die Mutter ihrem Sohn eine Hof- und Gebäudefläche. Das Finanzamt rechnete beide Schenkungen zusammen und setzte eine höhere Steuer fest, als es für die zweite Schenkung alleine festgesetzt hätte.

Hintergrund dafür ist, dass das Finanzamt mehrere Schenkungen und Erbschaften für die Berechnung der Steuer innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammenrechnet. Bereits gezahlte Erbschaft- und Schenkungsteuer rechnet es dabei wieder heraus. Für Betriebsvermögen gibt es aber Ausnahmen. Dieses lässt sich unter bestimmten Umständen steuerbegünstigt verschenken und vererben. Der Wert fließt dann nur teilweise oder sogar gar nicht in die Berechnung der Steuer ein.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs

Die Richter des Bundesfinanzhofs entschieden nun, dass das Geldgeschenk der Mutter an den Sohn nicht begünstigt war. Da der Sohn den Reiterhof einem fremden Dritten abkaufte, hat seine Mutter kein begünstigtes Vermögen auf ihn übertragen. Somit hatte das Finanzamt zurecht die beiden Schenkungen zusammengerechnet und eine höhere Steuer festgesetzt (Urteil vom 08.05.2019, II R 18/16).

Praxishinweis für Sie

„Anders als in diesem Urteil sieht die Rechtslage aus, wenn Eltern ihrem Kind Geld schenken, damit dieses sich am eigenen landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern beteiligen kann“, sagt Ecovis-Steuerberater Thomas Franke, „in diesem Fall kann eine begünstigte Schenkung vorliegen.“

Thomas Franke, Steuerberater bei Ecovis in Rostock

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