Sind Essig und Salz Pflanzenschutzmittel?

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Essig und Salz sind im Haushalt oder auch im Garten bewährte Mittel gegen Schimmel, Unkraut oder Ungeziefer. Nun soll es sich dabei um Pflanzenschutzmittel handeln? Das Oberlandesgericht Oldenburg beschäftigte sich nun mit der Frage, ob es sich dabei um Pflanzenschutzmittel handelt.

Hintergrund

Ein Grundstückseigentümer sollte ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen: Er behandelte das Unkraut auf der öffentlichen Pflasterfläche vor seinem Grundstück mit einer Essig-Salz-Mischung. Dies sah der gemaßregelte Hobbygärtner nicht ein. Er klagte vor dem Oberlandesgericht Oldenburg und bekam Recht.

Entscheidung des Gerichts

Die Richter waren der Ansicht, dass Essig und Salz in den Boden einzubringen keine Ordnungswidrigkeit sei. Es handele sich nicht um Pflanzenschutzmittel im Sinne des § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Vielmehr gehören Essig-Kochsalz-Gemische zu Lebensmitteln (2 Ss OWi 70/17). „Denn Essig und Salz sind nach objektiven Gesichtspunkten nicht zur Pflanzenvernichtung bestimmt – und darauf kommt es nach dem Gesetz an“, sagt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Thomas Rösler bei Ecovis in Öderan.

Hinweis

Der Senat hatte hier nicht zu entscheiden, ob das Einbringen von Essig und Salz in das Grundwasser nach anderen Gesetzen strafbar oder ordnungswidrig sein kann. Im konkreten Fall fehlte eine ausreichende Feststellung.

Thomas Rösler, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in Öderan

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