Rohstoffsicherungsprämie der Südzucker AG ist eine Vorauszahlung für 2019

Rohstoffsicherungsprämie der Südzucker AG ist eine Vorauszahlung für 2019

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Die Südzucker AG bietet ihren Rübenlieferanten eine Rohstoffsicherungsprämie an. Diese sollen Landwirte erhalten, die auch im nächsten Jahr wieder Rüben anbauen wollen. Wie immer steckt der Teufel aber im Detail. Unter welchen Voraussetzungen diese Zusatzvergütung gilt, lesen Sie hier.

Was ist die Rohstoffsicherungsprämie?

Die Zuckerrübenbauern, die im Rahmen der Kampagne 2017 ihre Rüben an die Südzucker AG abgeliefert haben, bekommen Ende Juni den Lohn für ihre Arbeit. In der Vorankündigung der Abrechnung fällt auf, dass die Südzucker AG über die bekannten Vergütungsbestandteile hinaus eine Rohstoffsicherungsprämie auszahlen möchte. Liest man das Kleingedruckte, so stellt man fest, dass diese Zusatzprämie eine Vorauszahlung für den Zuckerrübenverkauf der nächsten Kampagne darstellt. Die Vergütung wird aber nur dann ausbezahlt, wenn der Landwirt bereits den neuen Zuckerrübenliefervertrag für 2019 unterzeichnet hat. Darüber hinaus steht die Prämie unter dem Vorbehalt, dass der Landwirt auch tatsächlich im nächsten Jahr Zuckerrüben in entsprechender Menge anbaut und abliefert.

Wie ist die Rohstoffsicherungsprämie zu versteuern?

Steuerlich betrachtet handelt es sich bei der Rohstoffsicherungsprämie nicht um eine zusätzliche Entlohnung für die letzte Rübenlieferung, sondern um eine Vorauszahlung für künftig anstehende Zuckerrübenverkäufe. Regelbesteuerte Landwirte müssen für diese Einnahmen die Anzahlungsversteuerung vornehmen und 7 Prozent Mehrwertsteuer ans Finanzamt zahlen. Pauschalierende Landwirte behalten wie immer ihre Mehrwertsteuern. Einkommensteuerlich handelt es sich bei buchführenden Betrieben aufgrund der Anzahlung noch nicht um Erlöse des Wirtschaftsjahres 2017/18. Die Versteuerung wird ins Erntejahr nach hinten geschoben. „Überschussrechner versteuern die Prämie natürlich mit Zufluss auf dem Konto“, sagt Ernst, Gossert, Steuerberater bei Ecovis in München.

Ernst Gossert, Steuerberater bei Ecovis in München

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