Bayern will Reinvestitionsmöglichkeiten für Landwirte erweitern

Bayern will Reinvestitionsmöglichkeiten für Landwirte erweitern

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Bisher können Landwirte Verkaufsgewinne nur beschränkt steuerbegünstigt im Betrieb reinvestieren. Die Bayerische Staatsregierung will das nun ändern.

Wie Landwirte Verkaufsgewinne steuerbegünstigt reinvestieren können

Damit Landwirte eine sofortige und unmittelbare Besteuerung vermeiden, können sie Verkaufsgewinne nach § 6 b Einkommensteuergesetz im Betrieb reinvestieren. Darin sind landwirtschaftliche Unternehmen im Vergleich zu gewerblichen Unternehmen allerdings eingeschränkt. Darüber hinaus kommt es für die Frage, in welche Wirtschaftsgüter ein Landwirt den Gewinn investieren kann, darauf an, aus welchen Verkäufen der Gewinn stammt. Gewinne aus dem Verkauf von Grund und Boden lassen sich nach bisheriger Regelung nur auf Grund und Boden mit seinem Aufwuchs und Gebäude übertragen.

Bayern will die Reinvestitionsmöglichkeiten erweitern

Mit einem Antrag im Bundesrat fordert die Bayerische Staatsregierung nun die Erweiterung dieser Reinvestitionsmöglichkeiten. „Zukünftig soll auch die Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich sein“, sagt Ecovis-Steuerberater Ludwig Eisenmann aus Freising. Ein Landwirt, der landwirtschaftliche Flächen verkauft, kann dann die Erlöse aus diesem Verkauf steuerbegünstigt in neue Maschinen oder in die Stalleinrichtung investieren. Zu beachten ist, dass bei Reinvestition in Grundstücke die steuerliche Nachbelastung erst oder nur im Fall eines späteren Verkaufs oder einer späteren Entnahme durch einen höheren Gewinn eintritt. Bei einer Übertragung der stillen Reserven auf bewegliches Anlagevermögen wird jedoch die laufende Abschreibung verringert. Der Steuer- oder Zinsvorteil ist also zeitlich befristet. Der Antrag ist zur Abstimmung im Bundesrat am 21. September 2018.

Ludwig Eisenmann, Steuerberater bei Ecovis in Freising

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