Photovoltaikanlage: Kein Vorsteuerabzug bei Stromspeicher für private Investoren

Photovoltaikanlage: Kein Vorsteuerabzug bei Stromspeicher für private Investoren

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Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) und ein damit verbundener Stromspeicher (oder eine Batterie) sind kein einheitliches Wirtschaftsgut und damit getrennt voneinander zu beurteilen, so der Bundesfinanzhof. Dies ist vor allem für die umsatzsteuerliche Beurteilung relevant.

Sachverhalt

Geklagt hatte ein Gewerbetreibender, der 2012 eine PV-Anlage auf dem Dach seines privaten Wohnhauses installierte. 2013 wurde in das private Wohnhaus ein Stromspeicher eingebaut. Für beide Investitionen machte der Steuerpflichtige den Vorsteuerabzug geltend. Das Finanzamt lehnte den Vorsteuerabzug hinsichtlich des Stromspeichers mit der Begründung ab, dieser werde privat genutzt. Ein Vorsteuerabzug für private Investitionen ist bekanntlich nicht möglich. Dagegen wehrte sich der Steuerpflichtige mit der Begründung, Stromspeicher und PV-Anlage sind ein zusammenhängendes Wirtschaftsgut, der Vorsteuerabzug muss also gleichermaßen für beides gewährt werden.

Entscheidung

Dieser Begründung des Gewerbetreibenden konnten jedoch weder die Richter der Vorinstanz (Finanzgericht München) noch die Richter des Bundesfinanzhofs folgen. Nach ihrem Verständnis dient der Stromspeicher offensichtlich nicht der Erzeugung, sondern der Speicherung von Strom und ist deshalb für den Betrieb der PV-Anlage nicht erforderlich. Der Kläger konnte die betriebliche Verwendung des Stromspeichers auch nicht nachweisen, sodass die Richter den Vorsteuerabzug verwehrten und die getrennte Beurteilung der Wirtschaftsgüter „PV-Anlage“ und „Stromspeicher“ feststellten (Beschluss vom 07.02.2018, Aktenzeichen V B 105/17).

Hinweis

„Wer als Privatperson für seine PV-Anlage einen Stromspeicher einbaut, wird sich schwer tun, eine betriebliche Nutzung dafür nachzuweisen“, sagt Wolfgang Vogel, Steuerberater bei Ecovis in Leutershausen. Gibt es keinen Nachweis, dann gibt es auch keinen Vorsteuerabzug.

Wolfgang Vogel, Steuerberater bei Ecovis in Leutershausen

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