Bayern beschließt Pakt für land- und forstwirtschaftliches Eigentum
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Bayern beschließt Pakt für land- und forstwirtschaftliches Eigentum

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Die Bayerische Staatsregierung hat gemeinsam mit der Land-und Forstwirtschaft einen „Pakt für land- und forstwirtschaftliches Eigentum“ geschlossen. Dieser Pakt soll landwirtschaftliche Flächen und bäuerliche Waldflächen besser schützen und negative Auswirkungen aus der Reform der Grundsteuer vermeiden.

Ertragswerte sichern und Steuererhöhungen vermeiden

Mit einem 10-Punkte-Programm kündigt die Staatsregierung Bayerns an, dass sie die am Ertragswert orientierte Erbschafts- und Schenkungssteuer erhalten will. Außerdem setzt sie sich bei der Weiterentwicklung der Grundsteuer für eine verträgliche Ausgestaltung für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ein.

Auch künftig soll sich die Einheitsbewertung wie bisher an den Ertragsverhältnissen als Grundlage für die Grundsteuer A ausrichten. Grundsätzlich ist die Grundsteuer C in Diskussion. Doch Bayern will hier für Landwirte Erleichterungen. Hofstellen und bisher noch landwirtschaftlich genutzte Flächen, die bereits als Bauland ausgewiesen sind, sollen von der Grundsteuer C auch weiterhin verschont bleiben (Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei 4. September 2018).

Steuerliche Erleichterungen für die Risikovorsorge

Damit sich die wirtschaftlichen Folgen von Ertragseinbußen durch Extremwetterlagen abmildern lassen, setzt die Staatsregierung auf steuerliche Anreize zur Vorsorge: eine steuerliche Begünstigung von Risikoausgleichsrücklagen und das Absenken des Steuersatzes von Mehrgefahrenversicherungen. „Betriebe sollen so witterungsbedingte Einkommenseinbußen besser ausgleichen können“, sagt Elke Brams, Steuerberaterin bei Ecovis in Pfarrkirchen.

Elke Brams, Steuerberaterin bei Ecovis in Pfarrkirchen

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