Neues Waffengesetz: Jäger müssen sich auf strengere Regeln einstellen!

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Am 6. Juli 2017 verabschiedete der Bundestag das neue Waffengesetz. Vor allem beim Thema Aufbewahrung der Waffen gab es Änderungen.

Rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich ist die Aufbewahrung von Waffen und Munition in § 36 Waffengesetz sowie in § 13 und 14 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung geregelt.

Waffen und Munition dürfen dabei nur getrennt voneinander in entsprechenden Sicherheitsbehältnissen aufbewahrt werden. Diese Regelungen sollte jeder Waffenbesitzer kennen. Interessant dabei ist, dass eine Überkreuz-Aufbewahrung zulässig ist. Damit kann man die nicht zu einer Waffe gehörende Munition gemeinsam mit dieser aufbewahren; Waffen und Munition müssen also nicht grundsätzlich getrennt aufbewahrt sein.

Zudem müssen Waffenbesitzer die getroffenen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition der zuständigen Behörde nachweisen. Geschieht dieser Nachweis nicht, ist mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro zu rechnen; die Behörde kann auch die waffenrechtlichen Erlaubnis entziehen.

Neuerungen durch das Gesetz

Der Gesetzgeber hat vor allem bei den Vorschriften zur Aufbewahrung Änderungen vorgenommen. Schränke der Stufe A und B nach der VDMA-Bauartbeschreibung sind künftig beim Neukauf für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen nicht mehr erlaubt. Uneingeschränkten Bestandsschutz haben allerdings alle bereits registrierten A- und B-Schränke.

Für alle neu erworbenen Standardschränke wird in Zukunft die Stufe 0 oder 1 vorausgesetzt, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entsprechen.

Verkürzt wurde auch die Meldefrist einer neuen Waffe bei der zuständigen Behörde – hier gelten jetzt zwei Wochen und nicht wie bisher vier Wochen!

Hinweis

„Auch Inhaber eines Jagdscheines sollten sich also Gedanken machen, in welchen Punkten sie von den Neuerungen des Waffengesetzes betroffen sind und wo gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht“, so Andreas Hintermayer, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Ecovis in München.

Andreas Hintermayer, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Ecovis in München

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