Neue Düngeverordnung: Hilfen für Landwirte

Neue Düngeverordnung: Hilfen für Landwirte

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Die neue Düngeverordnung gilt seit dem 02.06.2017. Damit Landwirte sie korrekt anwenden, bekommen Sie Unterstützung von unterschiedlichen Verbänden.

So setzen Landwirte die Düngeverordnung korrekt um

Landwirte sind verpflichtet, die Grundsätze der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2018 respektive dem abweichenden Wirtschaftsjahr 2018/2019 (je nach gewähltem Bezugsraum) anzuwenden. Die Berechnungsmethoden zur Düngebedarfsermittlung, zur Aufstellung der Nährstoffbilanz und der Stoffstrombilanz haben sich erheblich verändert. Da sich die Anwendung der neuen Grundsätze als kompliziert erweist, ist eine korrekte Berechnung durch Landwirte ohne konkrete Hilfestellung von dritter Seite nahezu unmöglich. Deshalb bieten das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. (LKP), die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und der Bauernverband Hilfestellung bei den Berechnungen für die neue Düngeverordnung an.

Praxishinweis

Solche Berechnungen sind oftmals eng mit der Buchführung verzahnt „Wir arbeiten deshalb möglichst eng mit den entsprechenden Verbänden zusammen, um von Seiten der landwirtschaftlichen Steuerberatung ebenfalls Hilfe bei der Berechnung anbieten zu können“, sagt Karin Höchtl, Steuerberaterin bei Ecovis in Mainburg.

Karin Höchtl, Steuerberaterin bei Ecovis in Mainburg

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