Muss ein Waldbesitzer ausgewilderte Wisente in seinem Gebiet dulden?

Muss ein Waldbesitzer ausgewilderte Wisente in seinem Gebiet dulden?

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Ein Verein hatte 2013 Wisente im Rothaargebirge im Rahmen eines Naturschutzprojekts probeweise ausgewildert. Ein Waldbesitzer verklagte den Verein auf Unterlassung und Schadensersatz.

Der Fall: Schäden durch ausgewilderte Wisente

Der Waldbesitzer beklagte Schäden an seinem Rotbuchenbestand. Ausgewilderte Wisente – europäische Verwandte amerikanischer Bisons – hatten diese durch das Abfressen von Baumrinde verursacht. Der verantwortliche Verein hatte für diese Schäden gezahlt, doch der Kläger wollte mehr. Er verklagte den Verein darauf, Maßnahmen zum Schutz seiner Grundstücke zu ergreifen und ihm alle künftigen Schäden an seinem Wald zu ersetzen.

Urteil des Bundesgerichtshofs

Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden nun: Der Verein ist auch nach dem probeweisen Auswildern der Tiere weiterhin Eigentümer und deshalb dem Waldbesitzer gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt unabhängig davon, ob der Waldbesitzer die Tiere in seinem Wald dulden muss oder nicht (Urteile vom 19.07.2019, V ZR 175/17 und V ZR 177/17). Der BGH hat den Rechtsstreit aber teilweise wieder an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen, denn das Gericht hat die Duldungspflicht des Waldbesitzers nicht abschließend geklärt.

Das bedeutet das Urteil

Das Oberlandesgericht Hamm muss jetzt noch darüber entscheiden, ob die Beeinträchtigung durch die Wildtiere für den Kläger wirklich unzumutbar ist. „Wenn er die Tiere nicht dulden muss, dann hat der Verein dafür zu sorgen, dass die Wisente im Wald des Klägers keinen Schaden mehr anrichten können“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Alexander Littich.

Alexander Littich, Rechtsanwalt bei Ecovis in Landshut

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