Mehrfachantrag 2018: Ab sofort möglich

Mehrfachantrag 2018: Ab sofort möglich

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Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eröffnet die jährliche Antragstellung für die Flächenbeihilfen im Zeitraum vom 8. März bis 15. Mai 2018.

Hintergrund

Mit der Mehrfachantragstellung wird die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen in Bayern umgesetzt.

Die Zuwendungen lassen sich jährlich beantragen und beziehen sich immer auf das laufende Bewirtschaftungsjahr. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt dabei meist kurz vor Weihnachten.

Was ändert sich 2018?

In 2018 können Land- und Forstwirte den Antrag erstmals ausschließlich elektronisch über das Serviceportal iBALIS stellen. Das Landwirtschaftsministerium versendet keine Unterlagen mehr in Papierform.

So können Sie den Mehrfachantrag einreichen:

  • Online am eigenen Computer (kostenlos)
  • Online über die Eingabestation im zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (kostenlos)
  • Beauftragung eines Dienstleisters, der Hilfestellung bei der Eingabe gibt (kostenpflichtig)

Praxistipp

„Bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, sollten Sie alle Flächenänderungen bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde gemeldet haben, damit die Angaben zu den beihilfefähigen Flächen stimmen“, Michael Galler, Steuerberater bei Ecovis in Rosenheim. Bei Falschangaben drohen dem Betrieb Kürzungen und Sanktionen.

Darüber hinaus müssen sich Land- und Forstwirte, die den Mehrfachantrag bisher in Papierform gestellt haben,  mit der Online-Version des Antrags vertraut machen.

Michael Galler, Steuerberater bei Ecovis in Rosenheim

Weitere Informationen finden Sie beim Bayrische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Zum Serviceportal iBALIS geht es hier.

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