Maut für Landwirte: Bundesrat verlangt Ausnahmen
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Maut für Landwirte: Bundesrat verlangt Ausnahmen

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Der Bundesrat will, dass land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ab 2019 keine Maut zahlen müssen. Warum? Das erfahren Sie hier.  

Mautpflicht auf Bundesstraßen

Seit dem 01. Juli 2018 gilt die Mautpflicht auch auf deutschen Bundesstraßen – und zwar für Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen aufweisen. Das schließt also auch Landwirte und ihre Zuggespanne ein. Für landwirtschaftliche Zuggespanne gilt jedoch eine Ausnahmeregelung, nach der nur Fahrzeuge mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h der Maut unterliegen. Lesen Sie hier mehr dazu.

Bundesrat fordert generelle Freistellung

Der Bundesrat fordert in seiner aktuellen Stellungnahme vom 06.07.2018 dagegen eine generelle Freistellung landwirtschaftlicher Fahrzeuge von der Maut. Demnach sollen auch Gespanne, die schneller als 40 km/h fahren können von der Maut befreit sein. Die seit Juli 2018 geltende Maut bei Land- und Forstwirten solle also erst gar nicht erhoben werden.

Wie geht es nun weiter?

Es bleibt fraglich, ob der Bundesrat mit seiner Forderung durchkommt. Begrüßenswert wäre eine Freistellung des landwirtschaftlichen Verkehrs von der Mautpflicht. „In den meisten Fällen nutzen Landwirte die Bundesstraßen nur für kurze Fahrten“, sagt Erwin Reichholf, Steuerberater bei Ecovis in Augsburg, „die Mautpflicht stünde dann in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Verwaltungsaufwand.“ Ab Januar 2019 steigt der Mautsatz.

Erwin Reichholf, Steuerberater bei Ecovis in Augsburg

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