Wann darf ein Käufer bei mangelhafter Ware vom Kaufvertrag zurücktreten?

Wann darf ein Käufer bei mangelhafter Ware vom Kaufvertrag zurücktreten?

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Ist eine Ware mangelhaft, muss der Verkäufer zunächst die Gelegenheit haben, die Mängel zu beseitigen. Der Käufer darf nicht mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten.

Sachverhalt

Ein Landwirt kaufte im Dezember 2016 einen Traktor. Bei der Kaufpreisverhandlung einigten sich der Landwirt und der Verkäufer darauf, vor Übergabe des Traktors noch einige Arbeiten vorzunehmen: Reifenwechseln, Überarbeiten der Elektronik und weitere Reparaturen.

Nachdem der Landwirt eine Anzahlung für den Traktor geleistet und eine Spedition mit der Lieferung des Schleppers beauftragt hatte, stellte er fest, dass der Verkäufer die im Kaufvertrag vereinbarten Änderungswünsche nicht durchgeführt hatte. Darüber hinaus bestanden noch weitere Mängel. Der Verkäufer lies den Traktor daraufhin wieder abholen. Ihm wurde eine letzte Frist zur Nachholung der Arbeiten bis zum 10.05.2017 gesetzt. Am 19.05.2017 trat der Landwirt vom Vertrag zurück.

Entscheidung des Gerichts

Nach Meinung des Landesgerichts Osnabrück (Az. 4 O 1603/17, noch nicht rechtskräftig) stand dem Landwirt der Rücktritt vom Kaufvertrag nicht zu. Ihm lägen keine Beweise vor, dass der Verkäufer die vereinbarten Reparaturen nicht innerhalb der Frist erbracht hatte. Außerdem setzte sich der Landwirt nicht darüber in Kenntnis, ob der Traktor vielleicht auch schon vor Ablauf der Frist einen mangelfreien Zustand hatte. Laut Gericht ist die Frist daher nicht erfolglos verstrichen.

Hinweis für die Praxis

Es ist ärgerlich für den Landwirt, wenn der gekaufte Traktor nicht sofort einsatzfähig ist und Verhandlungsgespräche mit dem Landhändler anstehen.  Dem Landwirt als Käufer steht es aber nicht zu, sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten. „Räumen Sie Ihrem Landhändler eine realistische Frist zur Behebung der Mängel ein“, sagt Helmut Reitberger. Steuerberater bei Ecovis in Erding, „erst dann, wenn der Verkäufer sich nicht an die Vereinbarungen hält, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten“.

Helmut Reitberger, Steuerberater bei Ecovis in Erding

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