KFZ-Steuer: Entwurf zur Steuererleichterung für Sonderfahrzeuge

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Nach einem Vorschlag der Linken soll die Besteuerung von Sonderfahrzeugen, insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, erleichtert werden. Dazu legte die Fraktion einen Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vor.

Rechtsgrundlage

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Juli 2014 und der momentan gültigen Gesetzeslage sind Fahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn diese ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden. Dies gilt aber nur, wenn das Fahrzeug gemäß seiner Bauart grundsätzlich nur in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden kann. Ergeben sich andere Nutzungsmöglichkeiten außerhalb, z.B. im Gewerbe, kann keine Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden.

Für Fahrzeuge, die in einem gewerblichen Betrieb eingesetzt werden, muss somit die gesamte Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Gewerbe um eine Land- und Forstwirtschaft, wie z.B. gewerbliche Schweinezucht oder –mast, handelt.

Was besagt der Entwurf?

Der Entwurf zur Gesetzesänderung der Linken sieht vor, dass in § 3 Nr. 7 S. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes das Wort „nur“ gestrichen wird. Dadurch könnten alle Fahrzeughalter, die Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft einsetzen, die auch dafür gebaut wurden, die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen. Landwirtschaftliche Maschinen in gewerblichen Betrieben wären damit auch begünstigt.

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