Investitionsabzugsbetrag: Die Gesellschaft spart Steuern, obwohl nur ein Gesellschafter investiert

Investitionsabzugsbetrag: Die Gesellschaft spart Steuern, obwohl nur ein Gesellschafter investiert

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Auch wenn nur ein Gesellschafter in Sonderbetriebsvermögen investiert, ist der Investitionsabzugsbetrag auf Ebene der Gesellschaft zulässig. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Hintergrund:

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es, schon bis zu drei Jahre vor der Investition bis zu 40 Prozent der erwarteten Anschaffungskosten vom Gewinn als vorgezogene Abschreibung abzuziehen. Damit fallen weniger Steuern an, obwohl noch keine Investition erfolgt ist. Im Jahr der Investition gibt es dann entweder die Möglichkeit, den Gewinn um die vorherigen 40 Prozent zu erhöhen, oder die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung auf dem 60 Prozent-Niveau zu belassen.

Entscheidung:

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein auf Ebene aller Gesellschafter, beispielsweise einer Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR), gebildeter Investitionsabzugsbetrag laut Einkommenssteuergesetz (§ 7g EStG) auch dann zulässig bleibt, wenn nur ein Gesellschafter in sein Sonderbetriebsvermögen investiert (Beschluss vom 15.11.2017, Aktenzeichen VI R 44/16).

Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung nun neue Möglichkeiten in der landwirtschaftlichen Steuerberatung geschaffen. Es ist höchstrichterlich bestätigt, dass sich ein Investitionsabzugsbetrag auf der Ebene der Gesellschaft, deren Gewinn allen Gesellschaftern zuzurechnen ist, gewinnmindernd bilden lässt. Dies gilt auch dann, wenn im alleinigen Vermögen eines Gesellschafters (im Sonderbetriebsvermögen) später investiert wird. Der Liquiditätsvorteil durch die Verringerung des Gesamtgewinns kommt so allen Gesellschaftern zu Gute, während die Investition nur einer der Gesellschafter alleine trägt. Das bietet insbesondere innerhalb der Familie enorme Möglichkeiten zum steuerneutralen Liquiditätstransfer.

Hinweis:

„Ob und wie diese Entscheidung vielleicht auch ihrem Betrieb Vorteile bringt, erfahren Sie von Ihrem Ecovis-Steuerberater vor Ort“, sagt Anja Weißflog, Steuerberaterin bei Ecovis in Chemnitz.

Anja Weißflog, Steuerberaterin bei Ecovis in Chemnitz

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