Hauptzollämter verschicken falsche Kfz-Steuerbescheide

Hauptzollämter verschicken falsche Kfz-Steuerbescheide

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Derzeit erhalten viele Fahrzeughalter geänderte Kfz-Steuerbescheide. Bei kleinen Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen, die mit Lkw-Zulassung unterwegs sind, lohnt es sich, genauer hinzuschauen.

Hintergrund

Pkw, die zum Transport von Lasten und Gerätschaften eingesetzt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Lkw-Zulassung bekommen. Dies ist häufig deutlich günstiger bei der Kfz-Steuer, da diese für Lkw anders berechnet wird als für Pkw.

In den letzten Monaten häufen sich Berichte von Fahrzeughaltern, die geänderte Kfz-Steuerbescheide für ihre Autos erhalten. Sie sollen mitunter jahrelang als Lkw zugelassene Transporter plötzlich deutlich teurer als Pkw versteuern.

Steuerrechtliche Vorschriften für die Kfz-Steuer

Die Hauptzollämter müssen sich bei der Ermittlung der Kfz-Steuer danach richten, wie die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug eingestuft hat. Abweichend dazu gelten Geländewagen und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen ohne Fahrersitz steuerlich als Pkw, auch wenn die Zulassungsbehörde das Fahrzeug eigentlich als Lkw zugelassen hat.

Das können Sie gegen einen falschen Bescheid tun

Gegen einen falschen Bescheid sollten Sie Einspruch einlegen. Ist Ihr Fahrzeug nachweislich für den Transport von Lasten und Gerätschaften (um)gebaut und die Transportfläche größer als die Fläche zur Personenbeförderung, können Sie ein kleines Nutzfahrzeug häufig trotzdem als Lkw versteuern.

„Oft heißt es, dass man sein Fahrzeug einfach umbauen kann und so die Lkw-Zulassung für einen Pkw erhält“, sagt Ecovis-Steuerberater Oliver Braun, „die Anforderungen der Zulassungsbehörden sind jedoch unterschiedlich.“

Oliver Braun, Steuerberater bei Ecovis in Grafing

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