Frostgeschädigte Obst- und Weinbaubetriebe bekommen Entschädigungszahlungen

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Anfänglich frühlingshafte Temperaturen, gefolgt von unerwartetem Spätfrost sorgten im Frühjahr 2017 für Vegetationsschäden an den Pflanzenbeständen. Rund 3.800 Hektar der bayerischen Obst- und Weinbaugebiete sind betroffen. Die Bayerische Staatsregierung kündigte jetzt Entschädigungszahlungen für die betroffenen Betriebe an.

Hintergrund

Die untypisch hohen Temperaturen im April 2017 führten zu einer verfrühten Blüte der Pflanzen. Der darauf folgende Frost schwächte die Bestände derartig, dass Ertragseinbußen von rund 60 Millionen Euro entstanden. Vor allem Obstbauern und Winzer am Bodensee und in Franken sind stark betroffen.

Einzelheiten zum Hilfsprogramm

Die Bayerische Staatsregierung kündigte am 19. September 2017 folgende Hilfen an:

  • Wer Schäden nachwiesen kann, bekommt maximal 50 Prozent Entschädigung bis zu höchstens 50.000 Euro.
  • Für Härtefälle gilt: Sollten die Schäden über 100.000 Euro liegen, die Existenz des Betriebes bedroht sein und die Aufnahme eines Darlehens der einzige Notanker sein, werden auch diese Schäden über 100.000 Euro zu 50 Prozent ausgeglichen. Pro Antragsteller gilt dabei ein Höchstbetrag von 150.000 Euro.
  • Eine Erhöhung der Entschädigung auf bis zu 80 Prozent der entstandenen Schäden wird insbesondere kleinen Betrieben gewährt, deren Existenz grundlegend gefährdet ist

Hinweis

Landwirte und Winzer müssen nachweisen, dass ihnen ein Schaden entstanden ist. Nur so bekommen sie  entsprechende Entschädigungszahlungen über das Hilfsprogramm. „Sie müssen nachweisen, dass die Ernteerträge aufgrund des Frosts um mindestens 30 Prozent gesunken sind als im mehrjährigen Durchschnitt der vorangegangen Jahren“, sagt Rainer Priglmeier, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing,  „dieser Nachweis dürfte aber leicht zu erbringen sein, wenn man sich allein die betriebswirtschaftlichen Auswertungen ansieht“.

Rainer Priglmeier, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing

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