Neue Förderrichtlinie für landwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Neue Förderrichtlinie für landwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen-Anhalt

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Das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt gewährt mit einer neuen Förderrichtlinie Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen. Wer welche Förderung bekommt und vor allem in welcher Höhe, lesen Sie hier.

Ziel des Programms

Mit der Förderrichtlinie will der Freistaat Sachsen die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse stärken. Das soll den Landwirten den Absatz sichern und ihnen Erlösvorteile bringen. Zudem will Sachsen mit Hilfe der bereitgestellten Mittel die Qualität der Produkte sowie die Verarbeitung und Vermarktung positiv beeinflussen.

Welche Unternehmen werden gefördert?

Zuwendungsempfänger sind neben Erzeugergemeinschaften oder -zusammenschlüssen auch Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Allerdings bekommen nur solche  Unternehmen eine Förderung, die keine landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse herstellen.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Als Fördergegenstand nennt die Richtlinie Investitionen und Baumaßnahmen, die der Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der ersten Verarbeitungsstufe dienen. Zum Beispiel lassen sich Ausgaben für Investitionen, die der Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der Produkte dienen, bezuschussen.

Dabei beträgt die Förderung 25 Prozent für Unternehmen und 35 Prozent für Erzeugerzusammenschlüsse der förderfähigen Gesamtkosten.

Hinweis

„Sollte Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllen, ist dieses Förderprogramm eine sehr gute Chance, finanzielle Beihilfen für Ihre Tätigkeit zu erhalten. Die Antragsunterlagen sind beim Landesverwaltungsamt erhältlich“, sagt Doreen Sorge, Steuerberaterin bei Ecovis in Magdeburg.

Hier geht es zu den Antragsunterlagen.

Doreen Sorge, Steuerberaterin bei Ecovis in Magdeburg

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