Fördergelder für die Digitalisierung in der Landwirtschaft
© by-studio – adobe.stock.com

Fördergelder für die Digitalisierung in der Landwirtschaft

3 min.

Bund und Länder stellen Fördergelder für die Digitalisierung in der Landwirtschaft bereit. Damit lässt sich beispielsweise agrarspezifische Software kaufen.

Wie lassen sich digitale Techniken in den grünen Berufen zum Schutz der Umwelt, der Biodiversität oder zur Arbeitserleichterung der Landwirte einsetzen? Das soll mithilfe der Förderung in Pilotprojekten getestet werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will digitale Experimentierfelder auf landwirtschaftlichen Betrieben und in ländlichen Räumen fördern und stellt dafür 15 Millionen Euro im Jahr 2019 und weitere 45 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 bereit.

„Das bayerische Landwirtschaftsministerium bietet schon jetzt ganz konkrete Unterstützung für digitale Vorhaben an“, sagt Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing. Seit 1. Oktober 2018 ist das „Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital“ in Kraft. Es läuft bis 31. Dezember 2020 und besteht aus vier Programmteilen.

Programmteil A

Seit Herbst 2018 können Landwirte, Winzer und gartenbauliche Betriebe den Digitalbonus Agrar beantragen. Den Zuschuss gibt es für die Anschaffung von agrarspezifischer Fachsoftware, beispielsweise um Düngemaßnahmen zu optimieren oder das Herdenmanagement zu verbessern. Förderfähig sind Investitionen ab 1.250 Euro netto. Der Zuschuss beträgt pauschal 500 Euro.

Programmteile B und C

In Teil B sind Nahinfrarotsensoren (NIR-Sensoren) zur Bestimmung der Nährstoffgehalte in Wirtschaftsdüngern förderfähig sowie Sensorsysteme, die die Nährstoffversorgung von Kulturpflanzen prüfen. Im Programmteil C können Landwirte eine Finanzspritze für Feldroboter, vollautomatische Hackgeräte, elektronische Reihenführungen für Hackgeräte und Pflanzenschutzgeräte mit Zielpflanzen- oder -flächenerkennung beantragen. Die maximalen zuwendungsfähigen Investitionskosten betragen je nach Investitionsart zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 25 Prozent, sodass sich die maximale Zuschusshöhe zwischen 6.250 Euro und 25.000 Euro bewegt. Die Antragstellung ist für B und C seit Februar 2019 möglich. Der Zuschuss ist bis voraussichtlich Ende Juni 2019 über ein Antragsformular bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu beantragen (www.fueak.bayern.de/). Danach erfolgt die Antragstellung wie beim Programmteil A über iBALIS (www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser/).

Programmteil D

Die Antragstellung für diesen Part ist voraussichtlich ab August/September 2019 möglich. Der genaue Zeitpunkt war bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht bekannt. Bezuschusst wird die Neuanschaffung von digitalen Systemen (Sensorensysteme) zur Überwachung des Gesundheitszustands von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls. Die Investitionen müssen mindestens 2.000 Euro betragen. Die Zuschusshöhe beträgt 25 Prozent und ist auf förderfähige Kosten von 15.000 Euro begrenzt. Die Fachsoftware und die Geräte sind in Produktlisten aufgeführt. „Sollte ein Produkt, das angeschafft werden soll, nicht in der Liste stehen, kann der Landwirte dennoch die Förderfähigkeit prüfen lassen und die Aufnahme in die Produktliste beantragen“, rät Ecovis-Experte Steinberger.

Andreas Steinberger, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!