Wie bleibt das Erbe bei der Erbauseinandersetzung steuerfrei?

Wie bleibt das Erbe bei der Erbauseinandersetzung steuerfrei?

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Ohne passende Nachfolgerregelung geht das Vermögen eines Verstorbenen nach dessen Tod oft auf mehrere Erben über. Mithilfe einer Erbauseinandersetzung kann sich die entstandene Erbengemeinschaft aufteilen. Welche Fallstricke dabei lauern und wie die Erbschaftsteuerbefreiungen zu sichern sind, lesen Sie hier.

Ein Erblasser hinterlässt normalerweise nicht nur Vermögen, das von der Erbschaftsteuer befreit ist, sondern auch Vermögen, welches voll steuerpflichtig ist. In der Landwirtschaft sind dies das Betriebsleiterwohnhaus, weitere Miethäuser oder Geldvermögen.

Überschreitet der Wert der steuerpflichtigen Hinterlassenschaften den Freibetrag, fällt Erbschaftsteuer an. Setzen sich die Erben aber so auseinander, dass nur einer steuerbefreites Vermögen erhält (wie zum Beispiel den Hof), lauern Gefahren. Bei falscher Handhabung kann das dazu führen, dass die Steuerbefreiung verloren geht und anstelle dessen das eigentlich steuerbefreite Vermögen teilweise steuerpflichtig wird.

Konkret stellt sich die Frage, wie die Begünstigung, die eigentlich jedem Erben anteilig zur Verfügung steht, auf denjenigen Erben übergeht, der das begünstigte Vermögen erhält. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als Begünstigungstransfer, den die Erben einhalten müssen.

Praxishinweis

„Wie Sie Ihr Erbe steueroptimal gestalten und eine Erbengemeinschaft auflösen können, erklärt Ihnen gern Ihr Ecovis-Steuerberater vor Ort“, sagt Hans Frank, Steuerberater bei Ecovis in Weiden.

Hans Frank, Steuerberater bei Ecovis in Weiden

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