Einschränkung der waldbaulichen Förderung

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Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die waldbauliche Förderung beschränkt.

Maßnahmen

Die Förderung in der Forstwirtschaft hat durch Beschluss des Staatsministeriums deutliche Einbußen erlitten. So dürfen nur noch folgende Förderungen bewilligt werden:

Unterstützt wird weiterhin die Wiederaufforstung nach Nr. 2.1.1 der WALDFÖPR 2015 für Herbstkulturen in 2016 und Frühjahrskulturen in 2017. Letztere dürfen zwar noch nicht genehmigt, aber schon vorgemerkt werden. Der Waldschutz gegenüber rindenbrütenden Insekten wie Borkenkäfer, bei Waldbrand und Hochwasserschaden wird weiterhin gefördert. Auch Anträge zur Unterstützung der Bewirtschaftung bei Sonderstandorten (z.B. bei Seilbahnbringung) werden weiterhin bewilligt.

Anträge, die vor dem 1. August 2016 beim Amt eingegangen sind, werden vorgemerkt und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel genehmigt.

Reaktion

Der Bayerische Waldbesitzerverband setzt sich dafür ein, dass 2017/2018 die Fördermittel für den Waldbau wieder steigen. Betont wurde dabei die Wichtigkeit, die Forstwirtschaft zu fördern, um so den Aufbau und den Schutz der Wälder erhalten zu können.

Quelle: Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.

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