Wie können sich Landwirte von den Beiträgen zur landwirtschaftlichen Rentenversicherung befreien lassen?
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Wie können sich Landwirte von den Beiträgen zur landwirtschaftlichen Rentenversicherung befreien lassen?

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Landwirte können sich von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte befreien lassen, wenn sie entsprechende Nebeneinkünfte haben. Ein neues Urteil sorgt für mehr Sicherheit, wenn die Landwirtschaftliche Alterskasse Geld nachfordert.

Wie kann sich ein Landwirt von der Versicherungspflicht befreien?

Landwirte und deren mitarbeitende Familienangehörige müssen sich in der Alterskasse der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichern. Diese Versicherung ist verpflichtend. Sie sorgt dafür, dass Landwirte im Alter oder bei Erwerbsminderung eine Rente erhalten. Unter gewissen Voraussetzungen können sich Landwirte allerdings von der Versicherungspflicht befreien lassen. Zum Beispiel, wenn sie ein regelmäßiges Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen von mehr als 4.800 Euro jährlich erzielen.

Worum ging es in dem Gerichtsverfahren?

Ein Landwirt erzielte 2009 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Nebenbei arbeitete er auch als Rechtsanwalt. Um sich von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Alterskasse befreien zur lassen, hatte er für 2009 einen telefonischen Antrag gestellt. Dafür musste er regelmäßige Nebeneinkünfte von mehr als 4.800 Euro pro Jahr nachweisen. Für die Prognose, dass er 2009 diese Grenze nicht unterschreiten würde, bezog er sich auf die Daten aus seinem Einkommensteuerbescheid für 2006. Die landwirtschaftliche Alterskasse befreite den Landwirt aufgrund dieser Prognose vorläufig von der Versicherungspflicht.

Allerdings verdiente der Landwirt als Anwalt im Jahre 2009 nur 2.500 Euro. Damit unterschritt er den Mindestbetrag für die Befreiung von der Versicherungspflicht deutlich. Die Alterskasse forderte deshalb für 2009 die Beiträge nach und stufte ihn rückwirkend wieder als versicherungspflichtig ein. Dagegen klagte der Landwirt.

Wie entschied das Gericht?

Die Richter des Bundessozialgerichts entschieden, dass die Zahlungsnachforderung der landwirtschaftlichen Alterskasse nicht rechtmäßig waren (Urteil vom 28.03.2019, Az. B 10 LW 1/17 R). Auch wenn sich die Prognose über die Nebeneinkünfte wie im Streitfall nachträglich als nichtzutreffend herausstellt, behält sie für die Vergangenheit trotzdem ihre Gültigkeit. Deshalb ist diese Prognose nicht vorläufig und lässt sich dementsprechend auch nicht mehr rückwirkend korrigieren.

Das bedeutet das Urteil für Sie

„Wenn ein Landwirt Beiträge nachzahlen soll, stehen die Chancen jetzt besser, sich dagegen zu wehren“, sagt Ecovis-Steuerberater und Rentenberater Andreas Islinger in München. Das Bundessozialgericht hat eindeutig festgelegt, dass es für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte nicht darauf ankommt, wie hoch die Nebeneinkünfte in der Rückschau waren. „Entscheidend ist, wie hoch die Einkünfte in der Vorausschau wahrscheinlich sein werden“, erklärt Ecovis-Experte Islinger, „diese Prognose ist verbindlich.“

Andreas Islinger, Steuerberater und Rentenberater bei Ecovis in München

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