Bauhilfstätigkeiten zwischen Landwirten unterliegen generell 19 Prozent Mehrwertsteuer

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Ob beim Umbau eines Stalles, des Aufbaus eines neuen Silos oder der Errichtung einer Maschinenhalle – Landwirte helfen sich oft gegenseitig mit ihrer Arbeitskraft aus. Der Auftrag gebende Landwirt spart Kosten und der Auftrag nehmende Landwirt erwirtschaftet einen Nebenverdienst. Eine Win-Win Situation.

Sachverhalt

Bisher wurden Bauhilfstätigkeiten bei pauschalierenden Landwirten in der Praxis häufig mit der Durchschnittsbesteuerung (10,7 Prozent USt.) versteuert. So handhabte es auch ein Landwirt, der nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung gegen die vom Finanzamt erlassenen Umsatzsteuer- und Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide Klage einlegte. Das Finanzgericht Baden Württemberg legte §24 UStG eng aus, sah folglich keine umsatzsteuerliche Ermäßigung bei Bauhilfstätigkeiten und wies die Klage damit ab.

Handlungsempfehlung

Unterstützt ein pauschalierender Landwirt einen anderen Landwirt durch eine privilegierte Bauhelferleistung, so darf bei der Abrechnung dieser Tätigkeit die Durchschnittsbesteuerung nach §24 UStG nicht angewendet werden.

Konkret bedeutet das:

Bauhelferleistungen sind ab 01.01.2017 generell mit dem Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent abzurechnen und von den Landwirten an das Finanzamt abzuführen.

Ein eventueller Vorsteuerabzug ist unter Berücksichtigung der Voraussetzungen weiterhin möglich.

Exkurs

Wann sind Bauhilfstätigkeiten ertragsteuerlich den Einkünften der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen?

Folgende Voraussetzungen müssen vollständig vorliegen:

  • Auftraggeber und Auftragnehmer müssen aktive Landwirte sein.
  • Der Auftragnehmer muss für den landwirtschaftlichen Betrieb des Auftraggebers tätig sein.
  • Bauhilfstätigkeiten dürfen nur der Herstellung, Erhaltung und Verbesserung von landwirtschaftlichen Betriebs- und Wirtschaftsgebäuden dienen.
  • Es darf sich nur um Hilfstätigkeiten handeln.
  • Vorgaben der Richtlinie 15.5 EStR müssen eingehalten werden (höchstens 1/3 vom Gesamtumsatz und 51.500€/Jahr).

Cirsten Schulz, Steuerberater bei Ecovis in Potsdam

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