Agrardieselantrag bis 30. September stellen!

Agrardieselantrag bis 30. September stellen!

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Die Frist für die Antragstellung zur Agrardieselrückvergütung für das Jahr 2017 läuft am 30. September ab. Den Antrag müssen Land- und Forstwirte beim Hauptzollamt in Dresden stellen. Wer den Termin verpasst, den kann das Hauptzollamt bei der Erstattung der Mineralölsteuer nicht mehr berücksichtigen.

Alle Informationen zur Antragstellung, Formularvorlagen und die Möglichkeit zum Online-Antrag finden Sie auf Zoll online – Antragsverfahren (Agrardieselvergütung).

Früher war Agrardiesel bereits beim Einkauf verbilligt. Diese Vergünstigung gibt es nicht mehr. Der Gesetzgeber hat sie 2001 durch die Agrardieselvergütung ersetzt. „Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können sich seit 2001 einen Teil der Mineralölsteuer für im landwirtschaftlichen Betrieb verbrauchte Kraftstoffe zurückerstatten lassen“, sagt Ecovis-Expertin Nadine Schädlich.

Nadine Schädlich, Steuerberaterin bei Ecovis in Glauchau

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