Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

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Am 25.01.2017 wurden vom Bundeskabinett zwei Gesetzesentwürfe beschlossen. Herstellerfirmen und Verbraucher müssen sich auf Neuerungen bei der Kraftfahrzeugsteuer einstellen!

Inhalte der Gesetzesentwürfe

Die Regierung kündigt in ihrem Gesetzesentwurf zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetz eine Erhöhung der Steuerentlastungsbeträge an. Dabei sollen die Entlastungsbeträge je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse von bisher 2 auf 2,32 Euro bei Benzinmotoren und von bisher 5 auf 5,32 Euro bei Dieselmotoren angehoben werden.

Besonders schadstoffarme Personenkraftwagen sollen hiermit belohnt werden, wobei die o. g. Beträge über der in 2015 eingeführten Intrastrukturabgabe liegen.

In einem weiteren Schritt ist ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorgesehen.

Hiernach sind ab dem 01.09.2018 die im Rahmen eines neuen Testverfahrens ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte anzuwenden. Für Neufahrzeuge ist innerhalb der EU eine schrittweise Einführung einer weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (WLTP) beabsichtigt.

Hinweise

Um eine einheitliche Einführung der neuen Besteuerungsgrundlagen zu gewährleisten, wird in Deutschland als Stichtag zur Anwendung der vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der neu geltenden CO2-Werte der 1. September 2018 festgelegt.

Diese zeitliche Abstimmung ist sehr wichtig, da Hersteller auf das neue Verfahren umstellen müssen und die Verbraucher eine transparente Umsetzung in der Steuerfestsetzung fordern.

Allerdings bedarf es noch der Verabschiedung durch den Bundestag.

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