Ist die Änderung der Jagdzeiten in bestimmten oberbayerischen Schutzwaldsanierungsgebieten zulässig?

Ist die Änderung der Jagdzeiten in bestimmten oberbayerischen Schutzwaldsanierungsgebieten zulässig?

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Die Regierung von Oberbayern verkürzte für einige Schutzwaldgebiete die Schonzeiten für Schalenwild. Dies sollte der Sanierung der Bestände dienen, sorgte aber bei Waldeigentümern und Jägern teilweise für Unmut.

Wo lag das Problem?

Der Eigentümer eines Jagdreviers kritisierte eine Verordnung der Regierung von Oberbayern. Diese verlängerte die Jagdzeiten für Schalenwild in bestimmten, fast ausschließlich staatseigenen Schutzwaldgebieten.

Der Kläger bewirtschaftete ebenfalls ein Schutzwaldgebiet, in welchem die Verordnung allerdings nicht galt. Er erklärte, das Wild würde während der Bejagung in der Schonzeit in sein Jagdrevier ausweichen und dort zusätzliche Verbissschäden an seinen Bäumen verursachen. Des Weiteren käme es zu mehr Wildschadensfällen und höheren Kosten für die Hege des zusätzlichen Wildbestands in seinem Gebiet.

Der Kläger beantragte, die betreffende Verordnung der Regierung von Oberbayern insgesamt für unwirksam zu erklären.

So urteilte das Gericht

Die Richter des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lehnten den Antrag des Klägers ab (Urteil vom 13.02.2019, 19 N 15.420). Aus ihrer Sicht strebte der Kläger den hohen Wildbestand in seinem Gebiet aus trophäenorientiertem Jagdinteresse an und nahm die damit einhergehenden zusätzlichen Verbissschäden billigend in Kauf. Hierfür sprach für das Gericht auch eine überdimensionierte Wildfütterungseinrichtung im Jagdrevier. Die Verordnung verstoße auch nicht gegen das Tierschutzgesetz, wie der Kläger argumentiert hatte. Die Schonzeitverkürzung war zur Schutzwaldsanierung geeignet und erforderlich. Außerdem ist sie gegenüber den Inhabern der umliegenden Jagdreviere nicht unverhältnismäßig.

Das bedeutet das Urteil für Sie

„Der Jäger kann nach diesem Urteil nur die Abschusszahlen innerhalb der regulären Jagdzeiten erhöhen, um den Wildverbiss an seinen Bäumen zu verhindern“, sagt Ecovis-Experte Andreas Hintermayer.

Andreas Hintermayer, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ecovis in München

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