Pauschalsteuersatz: Ab Januar sinkt der Steuersatz von 9,5 auf 9 Prozent!
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Pauschalsteuersatz: Ab Januar sinkt der Steuersatz von 9,5 auf 9 Prozent!

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Mit dem Achten Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze wird der Pauschalsteuersatz ab dem 01.01.2023 gesenkt. Der Bundesrat hat dieser Änderung nun zugestimmt. Die Folge der Steuersatzsenkung: Sie verringert die Einnahmen pauschalierender Landwirte.

Das Bundesfinanzministerium überprüft jährlich die Vorsteuerpauschale. Nun hat das gesetzlich vorgeschriebene Monitoring ergeben, dass die Besteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe anhand des pauschalen Durchschnittssatzes zum 01.01.2023 erneut anzupassen ist.

„Dabei wurde dieser Steuersätze bereits von ursprünglich 10,7 Prozent zum 01.01.2022 auf 9,5 Prozent gesenkt“, erläutert Ecovis-Steuerberater Andreas Gallersdörfer in Dingolfing. Im Rahmen des Achten Verbrauchssteuergesetzes hat der Gesetzgeber nun eine weitere Absenkung des Satzes um 0,5 Prozentpunkte auf 9,0 Prozent beschlossen.

Wie funktioniert diese Besteuerung?

Der Paragraph 24 des Umsatzsteuergesetzes regelt, dass Land- und Forstwirte ihren Umsatz pauschal mit Durchschnittssätzen besteuern müssen, wenn ihr Umsatz unter 600.000 Euro liegt. Die Durchschnittssätze liegen momentan

  • für landwirtschaftliche Erzeugnisse bei 9,5 Prozent,
  • für alkoholische Getränke bei 19 Prozent und
  • für forstwirtschaftliche Erzeugnisse bei 5,5 Prozent vom Nettopreis.

Landwirte nehmen die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer ein. Sie müssen sie nicht an das Finanzamt abführen, sondern dürfen diese behalten.

Im Gegenzug müssen pauschalierende Betriebe die Steuer selbst tragen, die sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen. Somit ist die Vorsteuer mit dem Steuersatz pauschal abgegolten, auch wenn im Einkauf tatsächlich höhere Steuersätze von 19 oder 7 Prozent anfallen.

Zitat

„Durch die Absenkung des Steuersatzes wird die Pauschalierung für Landwirte uninteressanter“, sagt Steuerberater Gallersdörfer. Denn gerade kleine Betriebe profitieren von dieser Bürokratieerleichterung. In Deutschland wird etwa jeder zweite landwirtschaftliche Betrieb im Nebenerwerb geführt. „Dem Ziel, möglichst viele landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten, wird durch zusätzliche Bürokratie wieder einmal ein weiterer Stein in den Weg gelegt.“

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