Tarifglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft voraussichtlich verlängert
©AndriiYalansyki — stock.adobe.com

Tarifglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft voraussichtlich verlängert

2 min.

Die Ecovis-Experten erwarten, dass die Bundesregierung die bestehende Tarifglättung für Land- und Forstwirte verlängert. „Das würde Landwirte in der aktuellen Situation entlasten“, sagt Ecovis-Steuerberater Ernst Gossert in München.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, dass sie die Tarifglättungsvorschrift des Paragraph 32 c Einkommensteuergesetz (EStG) auch nach 2022 bis ins Jahr 2031 verlängert. Die Vorschrift begünstigt Landwirte. Gemäß aktueller Rechtsprechung endet sie mit dem Veranlagungszeitraum 2022.

Was bedeutet die Tarifglättung für die Landwirte?

Mit Hilfe der Tarifglättung können Land- und Forstwirte seit 2014 auf Antrag ihre Einkommensteuerbelastung für ihre land- und forstwirtschaftlichen Gewinne verringern. Die Regelung gibt es erst seit 2019. Sie wurde nach längeren Diskussionen mit der EU-Kommission verabschiedet.

Bei der Tarifermäßigung verteilen Landwirte ihre Gewinne gleichmäßig über drei Steuerjahre. So lassen sich bei stark schwankenden Einkommensverhältnissen die negativen Folgen des progressiven Einkommensteuertarifs beseitigen. „Angesichts weiter schwankender Betriebsergebnisse und vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Betriebskosten kann die Tarifglättung landwirtschaftliche Betriebe auch in Zukunft entlasten“, sagt Ernst Gossert.

Wie es weitergeht

Der Ecovis-Experte geht davon aus, dass die Bundesregierung die Tarifermäßigung auf jeden Fall für die kommenden Jahre oder sogar dauerhaft beschließt. „Aus Sicht vieler Landwirte ist das eine wichtige Unterstützung“, so Gossert, „wir bei Ecovis würden die Fortführung der Tarifglättung auf jeden Fall begrüßen!“

Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!