Inflation: Verträge mit Wertsicherungsklauseln jetzt überprüfen
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Inflation: Verträge mit Wertsicherungsklauseln jetzt überprüfen

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Viele Verträge sind durch Wertsicherungsklauseln geschützt. Steigt die Inflation, müssen Landwirte die Vereinbarungen mit Blick auf die neue Situation anpassen. Was sie dabei bedenken müssen.

Wertsicherungsklauseln als Inflationsschutz

Seit Monaten steigt die Inflationsrate in Deutschland. Dies spiegelt sich unter anderem im Verbraucherpreisindex wider, den das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Grundlage sind die Preisniveaus bestimmter Waren und Dienstleistungen. Der aktuelle Basiswert von 100 bezieht sich auf das Jahr 2015. Zum Vergleich: Im Mai 2022 lag er bei 117.

Viele Landwirte sichern in Verträgen mögliche Preissteigerungen mit Wertsicherungsklauseln ab. Demnach sind die Preise dann anzupassen, wenn sich der Verbraucherpreisindex um beispielsweise fünf oder zehn Prozentpunkte ändert.

Vorsicht bei langen Laufzeiten

Wichtig: Landwirte schließen häufig Verträge mit langen Laufzeiten ab. Dazu zählen etwa Pachtverträge, Erbbaurechte oder Hofübergaben mit vereinbarten Altenteilsleistungen.

Beispiel: Erfolgte eine Hofübergabe 2019 mit einer vereinbarten Wertsicherungsklausel des Altenteils, ist eine Anpassung zu prüfen. Angenommen, im Vertrag ist vereinbart, dass das Altenteil sich bei einer Indexanpassung von 10 Prozent erhöht, wäre die Leistung zum Beispiel von 1.500 Euro auf 1.650 Euro anzuheben.

Das ist zu beachten

„Vereinbarte Wertsicherungsklauseln sind einzuhalten. Andernfalls kann die steuerliche Anerkennung solcher Verträge gefährdet sein. Das betrifft vor allem Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. Wir empfehlen, bestehende Verträge zu prüfen und diese gegebenenfalls anzupassen“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Alexander Littich in Landshut.

 

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