Landwirte müssen Grünlandflächen mit Ackerstatus weiterhin regelmäßig umbrechen
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Landwirte müssen Grünlandflächen mit Ackerstatus weiterhin regelmäßig umbrechen

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Kaum eine agrarpolitische Regelung verursacht so viel Kopfschütteln und Unverständnis wie die Notwendigkeit, als Grünland genutzte Flächen regelmäßig umzubrechen und neu anzusäen, damit sie den Ackerstatus nicht verlieren. Auf eine praxistaugliche Neuregelung dürfen Landwirte aber frühestens in einigen Jahren hoffen.

Hintergrund: Warum der Grünlandumbruch problematisch ist

Dauergrünland speichert CO2, enthält häufig viel Humus und trägt zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Deshalb gilt es aus Sicht des Umweltschutzes als wertvoll und schützenswert. Ein Grünlandumbruch führt zu einer Freisetzung von CO2, Nitrat und Lachgas. Das wirkt sich negativ auf die Umwelt aus.

Besitzt ein Landwirt eine Fläche mit Ackerstatus, nutzt sie aber als Grünland, muss er sie nach fünf Jahren umbrechen und neu ansäen. Sonst verliert die Fläche den Ackerstatus und wird zu Dauergrünland. Verpasst der Landwirt diese Fünf-Jahres-Frist, muss er sich den Umbruch vom zuständigen Landwirtschaftsamt genehmigen lassen. Dieses genehmigt den Umbruch von Dauergrünland normalerweise nur, wenn der Landwirt Dauergrünland neu anlegt und so eine Ausgleichsfläche schafft.

In der Praxis führt dies dazu, dass Landwirte vor dem Ablauf der fünf Jahre Flächen umbrechen und neu ansäen müssen, was den Ackerstatus erhält. Obwohl der Landwirt die Fläche gar nicht umbrechen würde, wenn es diese Regelung nicht gäbe, muss er die negativen Konsequenzen eines Grünlandumbruchs in Kauf nehmen.

Antrag auf längere Beibehaltung der Grünfläche im Bundestag gescheitert

Die FDP wollte, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzt, dass auch langjährig als Grünland genutzte Flächen ihren Ackerstatus weiterhin behalten. Die Voraussetzung: Die Fläche musste zum Stichtag 01.01.2015 den Ackerstatus besitzen.

Der Bundestag hat den Antrag der FDP abgelehnt (Drucksache 19/24802). Die Begründung: Die Bundesregierung will sich auch für eine Stichtagsregelung einsetzen. Bei langjähriger Nutzung als Grünland sollen Flächen ihren Ackerstatus nicht verlieren, wenn sie diesen zu einem bestimmten Stichtag besaßen. Ein gesonderter Antrag sei also nicht nötig. Bis zu einer Neuregelung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 ist aber keine Änderung möglich. Denn die Bundesrepublik darf nicht ausscheren und eine nationale Sonderregelung für den Übergang von Ackerstatus zu Dauergrünlandstatus treffen.

Pachtflächen genau prüfen, sonst drohen Nachzahlungen

„Landwirte sollten die Entwicklung zum Dauergrünlandstatus im Rahmen der GAP-Reform beobachten. Denn der Erhalt des Ackerstatus kann sehr wertvoll sein. Das hat auch der Bundesgerichtshof bestätigt“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Valentin Frankrone in Nürnberg. In einem Fall musste ein Landwirt Schadensersatz zahlen, weil er Ackerland pachtete, dieses für mehr als fünf Jahre ausschließlich als Grünland nutzte und die Fläche dann den Ackerstatus verlor (Urteil vom 28. April 2017, LwZR 4/16).

Valentin Frankrone, Rechtsanwalt bei Ecovis in Nürnberg

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