Rechtsformwahl in der Landwirtschaft: Welche ist die richtige?
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Rechtsformwahl in der Landwirtschaft: Welche ist die richtige?

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Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder doch Kapitalgesellschaft? Landwirte haben bei der Rechtsformwahl die Qual der Wahl. Was sie dabei grundsätzlich beachten sollten, erfahren Sie hier.

Die Rechtsformwahl hat steuerliche Folgen

Die Rechtsformwahl hat zahlreiche steuerliche und außersteuerliche Auswirkungen. Da in vielen gesetzlichen Vorschriften die Land- und Forstwirtschaft nicht definiert ist, wird in der Praxis zur Abgrenzung häufig die steuerliche Einordnung herangezogen:

  • Bei der Ertragsteuer gibt es wichtige Unterschiede. Während Landwirte den Gewinn aus Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, unterliegen Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften der pauschalen Kapitalertragsteuer.
  • Land- und Forstwirte müssen für den landwirtschaftlichen Betrieb keine Gewerbesteuer zahlen, da sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Diese unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Bei bestimmten Rechtsformen, wie beispielsweise einer GmbH oder einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, werden die Einkünfte allerdings automatisch zu Einkünften aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, auch wenn das Unternehmen eine ausschließlich land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dann muss der Unternehmer zusätzlich zur Einkommensteuer auch Gewerbesteuer zahlen.

Die Rechtsformwahl kann sich auch auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer auswirken, denn hier gelten für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, gewerbliches Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften unterschiedliche Regeln.

Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hat jetzt eine umfangreiche Broschüre zu den verschiedenen Rechtsformen für landwirtschaftliche Unternehmen veröffentlicht. Mit ihr können sich Landwirte einen ersten Überblick über die Thematik verschaffen.

Wie wählen Landwirte die richtige Rechtsform?

Die Entscheidung für eine Rechtsform ist von verschiedenen Überlegungen abhängig:

  • Wollen Sie das Unternehmen alleine führen oder beteiligen sich mehrere Personen daran?
  • Gibt es unternehmerische Verflechtungen mit anderen Betrieben, beispielsweise von Verwandten, oder mit einem eigenen separat geführten Gewerbebetrieb?
  • Wollen Sie Betriebsgrundstücke von der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit trennen, beispielsweise aus Haftungsgründen?
  • Steht in den nächsten Jahren eine Hofübergabe an? Wie ist diese zu gestalten? Sollen weichende Erben bei der Hofübergabe eine Abfindung erhalten?
  • Planen Sie den Bau eines neuen Betriebsleiterwohnhauses auf einem Grundstück, das zum Betrieb gehört?
  • Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in der Gemeinde, in der der Betrieb liegt?
  • Gibt es laufende oder geplante behördliche Genehmigungsverfahren, auf die sich die Wahl der Rechtsform oder ein Rechtsformwechsel auswirken können?
  • Sind größere Investitionsmaßnahmen geplant, durch die sich die Struktur des Betriebs nachhaltig verändern wird? Müssen hier vielleicht land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit und gewerbliche Tätigkeit auf verschiedene Unternehmen aufgeteilt werden?
  • „Wir können diese Liste noch verlängern“, sagt Ecovis-Steuerberater Michael Galler aus Rosenheim, „denn das Thema ist sehr umfangreich.“

Das sollten Landwirte zur Rechtsformwahl wissen

Welche Rechtsform die richtige ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Denn neben den aktuellen betrieblichen Verhältnissen sind auch Themen wie der Strukturwandel oder Nachfolge zu berücksichtigen. „Legen Sie für sich fest, welche Punkte Ihnen am wichtigsten sind. Diese können Sie dann zusammen mit Ihrem Berater besprechen und eine individuelle und passende Lösung für Sie entwickeln“, rät Michael Galler.

Michael Galler, Steuerberater bei Ecovis in Rosenheim

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