Gebäudeenergiegesetz: Das müssen Landwirte beachten
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Gebäudeenergiegesetz: Das müssen Landwirte beachten

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Mit dem Gebäudeenergiegesetz hat die Regierung neue Regeln für Gebäude beschlossen. Auch zu den Themen Photovoltaikdeckel und Mindestabstand für Windanlagen gibt es Neuerungen.

Warum gibt es das neue Gebäudeenergiegesetz?

Bisher gab es drei Gesetze, die die energetischen Anforderungen an Gebäuden regelten: das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Problematisch dabei war, dass Gesetze nicht aufeinander abgestimmt waren. Um die Vorgaben der Europäischen Union zur Energieeffizienz umzusetzen, hat die Bundesregierung am 18.06.2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. So will sie mit weniger Bürokratie zum Klimaschutz und zur Energiewende beitragen.

Was genau regelt das Gesetz?

Neubauten müssen nun bestimmten Anforderungen bezüglich Energieeffizienz und erneuerbaren Energien entsprechen:

  1. Der Energiebedarf eines Neubaus soll so gering wie möglich sein. Beim Bau ist daher auf einen hochwertigen Wärmeschutz zu achten, beispielsweise gute Dämmung und gute Fenster.
  2. Der restliche Energiebedarf des Gebäudes soll durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Außerdem werden die Energieausweise weitere Angaben enthalten, zum Beispiel Kohlendioxidemission.

Wird es für Landwirte wegen des Gebäudeenergiegesetzes teurer?

Die Regierung plant zwar mit Einsparungen von bis zu 32,8 Millionen Euro jährlich, doch die Umstellung kostet auch Geld. „Noch ist unklar, ob die Regierung mögliche Einsparungen weitergibt – und ob es am Ende überhaupt Einsparungen sind“, sagt Ecovis-Unternehmensberater Thomas Strunz in Dingolfing.

Landwirte, die beispielsweise eine Ölheizung nutzen, müssen eventuell mit zusätzlichen Kosten rechnen. Denn Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen künftig ausgetauscht werden. Wer seine Ölheizung tauschen muss oder möchte, bekommt eine Prämie von rund 40 Prozent der Kosten.

Was gilt für Photovoltaikdeckel und Mindestabstand für Windanlagen?

Die Regierung hat den Photovoltaikdeckel von 52 Gigawatt gestrichen. Sie fördert Photovoltaikanlagen also auch dann noch, wenn die gemeinsame Leistung von 52 Gigawatt überschritten ist. „Für Landwirte, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren wollen, wird es nun unkomplizierter. Sie profitieren auch weiterhin von der Förderung“, erklärt Strunz.

Wie groß der Mindestabstand von Windanlagen zu Wohngebieten ist, ist nun Ländersache. Mindestens 1.000 Meter müssen diese aber von Wohngebäuden entfernt sein. „Hier bleibt abzuwarten, was die Länder genau entscheiden.“

Thomas Strunz, Unternehmensberater und zertifizierter Immobiliengutachter bei Ecovis in Dingolfing

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