Wie ist die Wärme aus der Biogasanlage zu versteuern?

Wie ist die Wärme aus der Biogasanlage zu versteuern?

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Wärme einer Biogasanlage, die ein Landwirt zum Heizen seines privaten Wohnhauses nutzt, ist ein Wirtschaftsgut. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Zu versteuern ist diese Entnahme mit dem Marktwert.

Hintergrund: Gegenstand oder Nutzungsvorteil?

Überführt ein Landwirt Gegenstände des Betriebs in das Privatvermögen oder arbeiten Saisonarbeitskräfte in seiner Privatwohnung, dann muss er den privaten Vorteil versteuern. Bei Gegenständen ist dabei der Marktwert zum Zeitpunkt der Entnahme entscheidend. Vom Marktwert ist der Buchwert, also der Wert, mit dem der Gegenstand in der Bilanz erfasst ist, abzuziehen. Der Unterschiedsbetrag ist als Gewinn zu versteuern. Anders verhält sich die Versteuerung von Nutzungsvorteilen. Arbeiten beispielsweise Saisonarbeitskräfte bei der Renovierung der privaten Wohnung mit, so sind lediglich die hierfür angefallenen Lohnkosten in der betrieblichen Gewinnermittlung zu kürzen.

Ist Wärme ein Gegenstand oder ein Nutzungsvorteil?

Geklagt hatte ein Landwirt, der Eigentümer einer Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk (BHKW) ist. Einen Teil der Wärme der Biogasanlage verkaufte er an seinen Cousin. Mit dem Rest heizte er das eigene Wohnhaus. Der Cousin bezahlte für die Wärme 2,521 Cent/kWh. Das Finanzamt wollte die Entnahme für das private Wohnhaus mit 7,7 Cent/kWh versteuern.

Strittig war, ob es sich bei der Wärme einer Biogasanlage um einen Gegenstand oder einen Nutzungsvorteil handelt.

Die Wärme der Biogasanlage ist mit dem Marktwert zu versteuern

Vor dem Bundesfinanzhof bekam der Landwirt Recht (Urteil vom 12.3.2020, IV R 9/17). Die Wärme, die er privat nutzt, ist ein Gegenstand. Die Entnahme eines Gegenstands erfolgt grundsätzlich zum Marktwert (Teilwert). Dieser entspricht beispielsweise dem üblichen Verkaufspreis an fremde Dritte – in diesem Fall dem Cousin –, solange der hierfür gewählte Preis in der Region üblich ist.

Ausnahmsweise lassen sich auch die Herstellungskosten für die Wärme ansetzen. Da Wärme aber automatisch (als Abfallprodukt) bei der Stromerzeugung entsteht, ist eine Abgrenzung der hierfür entstandenen Kosten in der Realität eher schwierig.

Darauf sollten Landwirte achten

„Nutzen Landwirte Wärme aus der eigenen Biogasanlage mit BHKW für private Zwecke, müssen sie sich nach den regional üblichen Wärmepreisen erkundigen. Ist das nicht möglich, können sie Werte des statistischen Bundesamts heranziehen“, rät Ecovis-Steuerberater Wolfang Vogel in Leutershausen.

Wolfgang Vogel, Steuerberater bei Ecovis in Leutershausen

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