Corona-Konjunkturpaket: Diese Vorteile gibt es für Landwirte

Corona-Konjunkturpaket: Diese Vorteile gibt es für Landwirte

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Mit dem Konjunkturpaket will die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bekämpfen (Beschluss vom 3. Juni 2020). Welche Vorteile das Paket für Landwirte hat, lesen Sie hier.

1. Zuschüsse für den Stallumbau

Für 2020 und 2021 soll es zusätzliche Mittel zur Investitionsförderung für den Stallumbau geben. Ziel der Förderung ist die gezielte Verbesserung von Haltungsbedingungen für Nutztiere und die Sicherung des Produktionsstandorts Deutschland. Die Förderung soll nicht der Erweiterung der Kapazität dienen, sondern ausschließlich der Verbesserung der Haltungsqualität.

2. Zeitlich befristete Einführung einer degressiven Abschreibung

Als steuerlicher Investitionsanreiz gilt für die Steuerjahre 2020 und 2021 eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

3. Reduzierung der Umsatzsteuersätze

Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Der landwirtschaftliche Durchschnittssteuersatz (landwirtschaftliche Pauschalierung nach § 24 UStG), der per Definition eine Mischung aus 19 Prozent und sieben Prozent ist, ist hiervon nicht betroffen.

4. Steuerliche Verlustrückträge vereinfacht

Der steuerliche Verlustrücktrag wird gesetzlich für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Millionen Euro und 10 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung erweitert. Die Regierung führt einen Mechanismus ein, sodass sich dieser Rücktrag schon für die Steuererklärung 2019 nutzen lässt, beispielsweise über die Bildung einer steuerlichen „Corona-Rücklage“. Das gewährt den Betrieben kurzfristig Liquidität. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022.

5. Unterstützung für Forstwirte

Zum Erhalt und zur Sicherung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder stellt die Regierung 700 Millionen Euro bereit. Die Mittel dienen zudem der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und zur Unterstützung von Investitionen in moderne Maschinen und Geräte. Die Förderung soll auch zu einer erhöhten Nutzung von Holz als Baustoff beitragen und die Holzwirtschaft modernisieren.

6. Weitere Förderung für Elektromobilität

Wer sich schon häufiger Gedanken zu einem Elektroantrieb für Hof und Felder gemacht hat, kann sich freuen. Die Bundesregierung hat die Zuschüsse für Elektroautos bis zu einem Nettolistenkaufpreis von 40.000 Euro von bisher 3.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht. Da sich die Hersteller zusätzlich mit 3.000 Euro beteiligen, sind nun insgesamt Förderungen von 9.000 Euro möglich. Das gilt für konventionelle Pkw genauso wie für Nutzfahrzeuge. Landwirte, die sich für ein Nutzfahrzeug mit Elektroantrieb für ihren Betrieb interessieren, können außerdem von der Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten profitieren (§ 7c EStG).

Das sollten Landwirte beachten

„Bei den von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen handelt es sich noch nicht um Gesetze. Es ist daher nicht sicher, aber sehr wahrscheinlich, dass die Regierung diese Maßnahmen tatsächlich umsetzt“, sagt Ecovis-Steuerberater Anton Filser aus Ingolstadt. Denn: Bundestag und Bundesrat müssen die Gesetze auf jeden Fall auch verabschieden. „Das Corona-Konjukturpaket beinhaltet attraktive Regelungen für Landwirte. Genau hinschauen lohnt sich“, rät Filser.

Anton Filser, Steuerberater bei Ecovis in Ingolstadt

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