Mit energetischer Sanierung Steuern sparen

Mit energetischer Sanierung Steuern sparen

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Landwirte, die ihr Haus energetisch sanieren, können Steuern sparen. Bei größeren Maßnahmen sogar bis zu 40.000 Euro.

Wie lässt sich sparen?

Geregelt ist die steuerliche Förderung in der Energetischen-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung in Paragraf 35c Einkommensteuergesetz. Privatpersonen, die energetische Maßnahmen an Gebäuden durchführen lassen, können 20 Prozent der Kosten inklusive Umsatzsteuer von der Steuer absetzen. Die 20 Prozent lassen sich auf drei Jahre verteilen: sieben Prozent im Jahr der Sanierung und im Jahr danach sowie sechs Prozent im darauffolgenden Jahr (siehe Tabelle unten). Maximal fördert der Staat Maßnahmen bis zu 200.000 Euro, was einer Steuerersparnis von bis zu 40.000 Euro entspricht.

Fördern lassen sich Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen wurden. Die steuerliche Förderung soll laut Gesetz Ende 2029 auslaufen.

Was genau lässt sich fördern?

Die Steuerersparnis gilt nur für Maßnahmen am Wohneigentum, in dem der Eigentümer selbst wohnt. Somit gilt sie nicht für vermietete Wohnungen, unentgeltlich vermietete Wohnungen an Familienangehörige und Altenteilerwohnungen. Außerdem muss das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein. Maßgebend hierfür ist der Baubeginn.

Fördern lassen die Kosten für

  • Wärmedämmung an Wänden, Dachflächen und Geschossdecken,
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizung,
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, wie der Einbau digitaler Systeme,
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind, und
  • Beratungsleistungen von „Energieberatern für Wohngebäude“, die diese fachliche Qualifikation nachweisen können.

Wichtig: Die Sanierungsmaßnahmen muss ein Fachunternehmen ausführen. Dieses muss bescheinigen, dass es sich dabei um eine energetische Maßnahme laut Gesetz handelt. Eigenleistungen oder Hilfe von Freunden sind nicht förderfähig. Wer einen KfW-Zuschuss für die Maßnahmen bekommt, kann diese Kosten ebenfalls nicht ansetzen.

Rechenbeispiel: Wie viel können Landwirte sparen?

Ein Landwirt wohnt mit seiner Familie in einem Bauernhaus von 1990. Er beauftragt eine Fachfirma mit dem Einbau energieeffizienter Fenster und Türen. Dies kostet insgesamt 20.000 Euro. Der Landwirt beteiligt das Finanzamt also mit 4.000 Euro an seinen Kosten, wie die Rechnung zeigt:

Abzusetzende KostenSteuerersparnis
1.    Jahr7 Prozent von 20.000 Euro1.400 Euro
2.    Jahr7 Prozent von 20.000 Euro1.400 Euro
3.    Jahr6 Prozent von 20.000 Euro1.200 Euro
Gesamtsteuerersparnis 4.000 Euro

Das sollten Landwirte außerdem beachten

„Erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht, können Sie Sanierungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung immer noch als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen und 20 Prozent der Arbeitsleistung geltend machen“, rät Ecovis-Steuerberater Christian Röll in Würzburg, „sanieren Sie Ihre vermietete Wohnung, dann können Sie das bei den Werbungskosten eintragen.“

Christian Röll, Steuerberater bei Ecovis in Würzburg

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