Unfall im Wald: Wer haftet?
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Unfall im Wald: Wer haftet?

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Gerade bei schönem Wetter ist der Wald ein beliebtes Ausflugsziel. Doch dort kann es auch zu Unfällen kommen. Die Haftungsfrage bei einem Unfall im Wald hatte nun das Landesgericht Magdeburg zu klären.

Mann wird im Wald schwer verletzt

Ein Mann ging mit seiner Familie im Harz wandern. In einem Waldgrundstück, das der Stadt Thale gehörte, stürzte ein Baum auf den Mann. Dabei verletzte er sich schwer. Infolge des Unfalls ist er querschnittsgelähmt. Nun verklagte er die Stadt auf Schmerzensgeld. Die Begründung: Die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Der Baum sei morsch gewesen und hätte deshalb gefällt werden müssen.

Wandern erfolgt auf eigene Gefahr

Das Landesgericht Magdeburg wies die Klage ab. Der Kläger war selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Mit waldtypischen Gefahren musste er rechnen. Diese gehören zum allgemeinen Lebensrisiko, wenn man sich in der freien Natur bewegt. Dieser Grundsatz gilt selbst auf stark frequentierten Wanderwegen. Der Kläger hat deshalb keinen Anspruch auf Schadensersatz (Urteil vom 04.03.2020, 10 O 701/19).

Der Kläger kann allerdings gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Dann entscheidet die nächsthöhere Instanz.

Auf das sollten Sie achten

Die Haftungsfrage bei Wanderwegen über privaten Grundbesitz beschäftigt immer wieder die Gerichte. „Wer wandert, muss mit typischen Gefahren rechnen. Der Grundbesitzer kann also nicht dafür verantwortlich gemacht werden, sämtliche Gefahren auszuschließen“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Alexander Littich aus Regensburg, „der Grundbesitzer trägt jedoch die Verantwortung, wenn er Gefahren vorsätzlich verursacht oder zumindest trotz gesetzlicher Vorschriften nicht beseitigt.“

Alexander Littich, Rechtsanwalt bei Ecovis in Regensburg

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