EU-Kommission genehmigt Tarifglättung

EU-Kommission genehmigt Tarifglättung

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Jetzt steht es fest: Die Steuervergünstigungen, die mit der Tarifglättung einhergehen, treten jetzt in Kraft. Die EU-Kommission hat zugestimmt. Landwirte können von jetzt an Anträge stellen.

Dass es die Tarifglättung überhaupt gibt, geht auf die Initiativen der land- und forstwirtschaftlichen Berufsverbände zurück. Sie forderten schon lange steuerliche Entlastungen für Landwirte, die aufgrund des Klimawandels mit Ernteausfällen zu kämpfen haben und erheblichen Marktpreisschwankungen ausgesetzt sind.

Die erste Tarifglättung von 2016 wurde abgelehnt:

Die erste Fassung der Tarifglättung wurde Ende 2016 verabschiedet. Sie sollte die Betrachtungszeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 umfassen. Ziel der Regelung: Gewinnschwankungen innerhalb dieser Drei-Jahres-Zeiträume auszugleichen oder zu glätten. Landwirte müssten dann nicht in einem Jahr einen Spitzengewinn und in den anderen beiden Jahren niedrige Gewinne versteuern, sondern immer nur einen durchschnittlichen Gewinn. Mit der Tarifglättung ließen sich Steuerprogression und somit höhere Steuern im jeweiligen Drei-Jahres-Zeitraum elegant umgehen. Doch nach langem hin und her konnte sich die erste Fassung der Tarifglättung nicht durchsetzen (§ 32c EstG).

Die zweite Fassung der Tarifglättung ist genehmigt und tritt jetzt in Kraft:

Warum die erste Tarifglättung scheiterte? Es gab Forderungen nach einem einfacheren und antragsgebundenen Weg. Die Anträge sind immer für das letzte Jahr des jeweiligen Betrachtungszeitrums zu stellen. So wurde ein neuer Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Dieser wurde 2019 verabschiedet. Aufgrund europäischer Regelungen zum Binnenmarkt war allerdings die Genehmigung der EU-Kommission notwendig. Diese hat am 30.01.2020 zugestimmt (Bekanntmachung vom 18.03.2020, BGBl. 2020 Teil 1 Nr. 14).

Landwirte können die Tarifglättung jetzt beantragen und zwar für drei Betrachtungszeiträume: 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und für 2020 bis 2022. Danach läuft die steuerliche Entlastung nach heutigem Stand aus.

„Die Finanzverwaltungen in Bayern, Hessen und Niedersachsen waren jetzt wirklich schnell. Sie haben sofort die Antragsformulare bereitgestellt“, sagt Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle in Kempten, „auch das Bundesfinanzministerium stellt nun ein offizielles Formular zur Verfügung, das unabhängig vom Bundesland gültig ist.“ Allerdings gibt er zu bedenken: „Ob sich ein Antrag für einen Landwirt tatsächlich lohnt, hängt von seinen Einkünften ab.“

Gibt es in Ihrem Bundesland noch kein Antragsformular? „Dann nehmen Sie einfach das Formular, das das Bundesfinanzministerium bereit stellt“, rät Kimmerle, „denn die Formulare sehen Stand heute identisch aus.“

Das Antragsformular für die Tarifglättung  können Sie hier herunterladen: für Bayern, für Hessen und für Niedersachsen.

Alexander Kimmerle, Steuerberater bei Ecovis in Kempten

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